2.1 "Aufsätze" mit Abstracts
Verfasst: Mo 10. Dez 2018, 15:04
2006
Blick in die Geschichte der Polizei: Grün steht für Staat. In: GdP (Hrsg.): Deutsche Polizei. Fachzeitschrift und Organ der Gewerkschaft der Polizei, 55. Jhrg., Nr. 1. Hilden, LJ, 9
Abstract: In der aktuellen Diskussion um den Wechsel von grünen zu blauen Uniformen wird die deutsche Historie vollkommen ausgeblendet. Die grüne Uniform steht in Deutschland traditionell für eine staatliche und die blaue für eine kommunale Polizei. Der Verfasser plädiert für eine Rückbesinnung auf die deutsche Tradition.
Woher kommen wir? oder: 124 Jahre deutsche Polizeigewerkschaften. In: GdP Landesbezirk NRW (Hrsg.): Festschrift zum 29. ordentlichen Delegiertentag in Köln vom 25.-27. April 2006. Düsseldorf, 23-29
Abstract: In dem Gastbeitrag zum Delegiertentag wird ein knapper historischer Rückblick auf die Genese der deutschen Polizeigewerkschaften von 1840 bis 2006 gegeben.
2007
Das Beurteilungswesen in NRW zwischen theoretischem Anspruch und empirischer Wirklichkeit. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 98. Jhrg., Heft 1/Januar 2007. Köln, 6-14
Abstract: Beurteilungen gehören seit jeher zu den umstrittenen Instrumenten der Personalführung; insbesondere die Einführung neuer Systeme kann in der innerorganisatorischen Diskussion geradezu lähmende Wirkungen entfalten. Sind wertende Aussagen zuständiger Vorgesetzter über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Mitarbeitern/-innen -nicht selten ohne deren Beteiligung- an sich schon zwischenmenschlich problembehaftet, so weiten sich diese Probleme mit dem konkreten Anliegen einer Beurteilung, eine Auswahlentscheidung für die Besetzung eines angestrebten Dienstpostens, eines Beförderungsamtes oder die Zuerkennung einer Leistungsprämie oder -zulage zu begründen, häufig zu belastenden Konflikten aus, die die Organisation bis in die Behördenspitze und darüber hinaus die Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen. Der Verfasser des nachfolgenden Beitrages, selbst Dienststellenleiter, geht in seinem Aufsatz über das Beurteilungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen anhand der vorliegenden empirischen Erkenntnisse u.a. der Frage nach, ob das in den Beurteilungsrichtlinien manifestierte Leistungsprinzip in der praktischen Handhabung tatsächlich verwirklicht wird. Im Ergebnis konstatiert der Verfasser gravierende strukturelle Defizite im Beurteilungsverfahren des Landes.
Die „Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder“ (IMK) und der „Arbeitskreis Innere Sicherheit“ (AK II) – Eine erste deskriptive Bestandsaufnahme. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 98. Jhrg., Heft 7/Juli 2007. Köln, 195-201
Abstract: In diesem Aufsatz wird die sog. „Innenministerkonferenz“ und ihr „Arbeitskreis Innere Sicherheit“ einmal etwas intensiver beleuchtet. Zu beiden gibt es keine ausführlichen (wissenschaftlichen) Untersuchungen, obwohl sie entscheidenden Einfluss auf das Politikfeld der Innere Sicherheit in der Bundesrepublik ausüben. Dabei kann und soll im Rahmen des Aufsatzes auch nur eine erste, grobe deskriptive Bestandsaufnahme geleistet werden. Neben einer Einordnung der Thematik in die politologische Föderalismusforschung, werden die IMK selbst und ihren AK II näher beschrieben und es wird ein vorläufiges politologisches Fazit gezogen.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Ein Analysekonzept ihrer Organisationskultur. In: Lorei, Clemens (Hrsg.): Polizei & Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 03/2007. Frankfurt, 23-37
Abstract: Etwa seit 1990 ist auch in der Bundesrepublik die Beschäftigung mit der sog. „Verwaltungsmodernisierung“ ein bis heute aktuelles Thema auf der politischen Agenda. Von dieser Diskussion und den in Angriff genommenen Konzepten ist weder die öffentliche Verwaltung im Allgemeinen noch die Polizei im Besonderen ausgenommen geblieben. Im Bemühen um eine effektivere und effizientere Verwaltung hat man dabei insbesondere Modernisierungskonzepte auf der Basis des sog. New Public Management verfolgt. Wobei u.a. der Begriff der Organisationskultur (Leitbild, Corporate Identity, Unternehmenskultur, usw.) eine wesentliche Rolle spielt. Dass dieser Begriff in den Sozialwissenschaften eine viel ältere Tradition hat, wird dabei häufig übersehen. Ebenso wird der gravierende Unterschied zwischen einem sozialwissen-schaftlichen und einem managementorientierten Kulturverständnis zumeist völlig ausgeblendet. In diesem Aufsatz wird daher beispielhaft die (Organisations-)Kultur der Polizei in NRW aus soziologischer Perspektive in Augenschein genommen und ihr Stellenwert für diese Organisation dargestellt. Dabei wird ein mögliches Analysekonzept für diese spezifische Organisationskultur aus sozialwissenschaftlicher, in Abgrenzung zu einer managementorientierten Perspektive vorgestellt.
Innere Sicherheit, Polizeiorganisation und Politikverflechtung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. In: Lorei, Clemens (Hrsg.): Polizei & Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 04/2007. Frankfurt, 22-34
Abstract: Seit den Anschlägen vom 11.09.2001 rückt nicht nur in der Bundesrepublik u.a. die Frage nach einer problemadäquaten polizeilichen Organisation wieder in den Mittelpunkt der Diskussion um die Innere Sicherheit. In Anbetracht negativer historischer Erfahrungen mit zentral gelenkten Polizeiapparaten in Deutschland (z.B.: 3. Reich), plädieren die Einen für eine Beibehaltung bzw. Stärkung der föderalen Polizeiorganisation, während die Anderen in Anbetracht vollkommen neuer Sicherheitsrisiken (Stichworte Internationalisierung und Globalisierung) für eine verstärkte bzw. umfassende Unitarisierung votieren. Leider wird diese Diskussion zumeist auf der Grundlage persönlicher Gefühle/ Überzeugungen oder subjektiver Präferenzen ausschließlich als „Glaubensfrage“ geführt und selten als „Sachfrage“ auch von empirischen Fakten abhängig gemacht. Dieser Aufsatz soll einen kleinen Beitrag zur Versachlichung einer immens wichtigen Diskussion liefern, indem er der Frage nachgeht, wie leistungsfähig die Deutschen Polizeien im europäischen Vergleich überhaupt sind und wo sie tatsächlich auf einem Kontinuum zwischen föderaler und unitarischer Organisation zu verorten wären.
Das Direktionsmodell - Die Lösung aller organisatorischen Probleme innerhalb der Polizei? In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 98. Jhrg., Heft 12/Dezember 2007. Köln, 356-361
Abstract: Ein „Standardthema“ in der bundesweiten Diskussion über eine adäquate Polizeiorganisation ist seit Jahren die organisatorische Gestaltung auf Behördenebene, also unmittelbar vor Ort und im polizeilichen Alltag. In diesem Aufsatz werden einige kritische Anmerkungen über das sog. „Direktionsmodell“ oder auch „Konzernmodell“ als eine dieser möglichen Organisationsformen gemacht und diese Überlegungen anhand eigener Erfahrungen aus NRW exemplifiziert. Wobei diese Ausführungen trotz verschiedenster empirischer Modell-Typen prinzipiell auf alle Typen zutreffen. Derzeit erscheint gerade dieses Direktionsmodell von besonderem Interesse, da es von vielen als ein Art Allheil- oder Wundermittel der Qualitätssteigerung in der polizeilichen Arbeit angesehen wird. Der Autor macht keinen Hehl daraus, dass er diese „Euphorie“ ganz und gar nicht teilen kann. Das Thema wird s.E. ähnlich der vor Jahren geführten Diskussion um eine föderale vs. unitarische (zentrale) Polizeiorganisation in Deutschland oder der aktuellen Diskussion um eine Organisation als Sparten- vs. Integrative Polizei in den deutschen Bundesländern maßlos überschätzt.
2008
Modernisierung der Landesverwaltung: Eine Implementationsstudie am Beispiel der Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW), Dissertation FernUniversität Hagen, https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/rec ... %20manfred
Abstract: In seiner Dissertation befasst sich der Herausgeber des Forums mit der Modernisierung der Landesverwaltung in NRW am konkreten Beispiel der Landespolizei. Diese spezifische Modernisierung, die unter der Überschrift "Steuerungs- und Führugnssystem der Polizei NRW (StFS)" firmiert, wird beschrieben, Implementationsprobleme werden aufgezeigt und erklärt sowie mit der Entwicklung in anderen Bundesländern verglichen. Insgesamt kommt der Verfasser zu dem Urteil, dass das StFS gravierende Mängel aufweist und sein Scheitern abzusehen ist.
Zielvorgabe „Qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfallfluchten mit Personenschäden“ - eine empirische Untersuchung. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 99. Jhrg., Heft 6/Juni 2008. Köln, 177-182
Abstract: Der Autor des Beitrages hat im Rahmen behördlicher Zielvorgaben eine empirische Untersuchung zum Deliktsfeld „Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden“ durchgeführt, um anhand gewonnener Erkenntnisse eine Optimierung spezifischer Präventions- und Repressionsansätze entwickeln zu können. Wenn sich die Untersuchung auch auf die Ebene einer Polizeiinspektion beschränkt und damit die Frage der Repräsentativität aufwirft, bietet sie doch exemplarisch Hilfestellung für vergleichbare Führungs- und Steuerungsvorhaben.
Zeigt Polizeiarbeit Wirkung? - Untersuchung einer Einsatzkonzeption zur Bekämpfung von Tageswohnungseinbrüchen (TWE). In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 62. Jhrg., Heft 7/August 2008. Heidelberg, 417-421
Abstract: In der Politikwissenschaft findet man eine Vielzahl an Untersuchungen, die sich mit sog. "Matter-Fragen" befassen. Bezogen auf die Polizei kann eine derartige Matter-Frage wie folgt lauten: "Does Policing matter?" Hiermit wäre dann gemeint, ob eine bestimmte Art von Polizeiarbeit (z. B. repressive oder präventive) in einem bestimmten Handlungsfeld überhaupt Wirkung zeigt und ob diese Wirkung auch der Intention der Handelnden entspricht. Gerade in der praktischen Polizeiarbeit spielen derartige Matter- oder Wirkungs-Fragen eine vielleicht noch wichtigere Rolle als in der theoretischen Debatte. So sind jeden Tag Entscheidungen darüber zu treffen, wie die Polizei in den Handlungsfeldern Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehr und Kriminalität1 nicht nur reagiert sondern im Idealfall selber agiert. Untersucht werden polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen. Diese Wohnungseinbrüche spielen in den letzten Jahren eine zunehmende Rolle für die Polizei. Sie stellen einerseits ein quantitativ beachtliches Problem für die objektive Kriminalitätslage dar. Und sie beeinflussen andererseits nicht unerheblich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Daher haben viele Behörden durch gezielte Bekämpfungsstrategien/-konzepte reagiert. Diese reichen von Änderungen in den Bearbeitungsabläufen (z. B. spezielle Ermittlungsgruppen) bis hin zu kräfteintensiven Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. Schwerpunkteinsätze). Vorgestellt werden Ergebnisse einer statistischen Wirkungsanalyse in Bezug auf eine dieser vielen Möglichkeiten auf der Grundlage von konkreten Daten in einer Kreispolizeibehörde. Die Erreichung des angestrebten Zieles der "Fallzahlen-Reduzierung" lässt sich statistisch nicht belegen.
Hohe Ausländerkriminalität - Tatsache oder doch eher Vorurteil?. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 62. Jhrg., Heft 10/2008. Heidelberg, 559-562
Abstract: Die öffentliche Diskussion um die sog. "Ausländerkriminalität" spielt in der Bundesrepublik seit Jahren eine andauernde und nicht unerhebliche Rolle. Kriminalitätsängste nehmen in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert ein, sind Inhalt von kontroversen politischen und wissenschaftlichen Diskussionen sowie ausführlicher Berichterstattung in den Medien. Der Autor versucht, anhand konkreter Zahlen zu exemplifizieren, ob die Anzahl der Tatverdächtigen Ausländer in der PKS wirklich überproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil ist. Ob es sich also um eine Tatsache oder doch eher um ein Vorurteil handelt. Insgesamt wird mit statistischen Hilfsmitteln die Vorurteil-These bestätigt.
Belastungsbezogene Kräfteverteilung im Wachdienst. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 99. Jhrg., Heft 12/Dezember 2008. Köln, 355-359
Abstract: Der Aufsatz geht der Frage nach, wie viele Polizeikräfte im Lande erforderlich sind und wie die Kräftezuteilung für den WWD auf Landesebene zu gestalten wäre. Diese Entscheidung hängt nämlich nicht unbedingt von der Sicherheitslage, sondern insbesondere von der Haushaltslage und politischen Überlegungen ab, auf die die Polizei wenig Einfluss hat. Umfang und Schlüsselung der Planstellen für die Polizei ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsplan. Die Verteilung auf die Behörden erfolgt nach der sog. Belastungsbezogenen Kräfteverteilung für Kreispolizeibehörden (BKV). Die Planstellen für den WWD werden hierbei neben der Zuteilung sog. Sockelstellen für bestimmte Funktionen anhand der Mittelwerte der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallzahlen der letzten fünf Jahre berechnet. Die grundsätzliche Problematik eines solchen Ansatzes wird aus Sicht einer fiktiven Polizeibehörde exemplifiziert.
2009
Weniger Straftaten durch mehr Polizei!? In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 63. Jhrg., Heft 2/2009. Heidelberg, 67-70
Abstract: Nach schwerwiegenden Kriminalfällen sind in der öffentlichen Thematisierung die reflexartig artikulierten und wohlbekannten Standardforderungen von Politikern, Journalisten usw. nach neuen Gesetzen, härteren Strafen und mehr Polizei zu hören. Insbesondere der Ruf nach mehr Polizei und damit einer in erster Linie einher gehenden verstärkten Präsenz wird nicht nur in diesem Zusammenhang immer wieder laut, nach dem Motto: "Viel hilft viel!" Diese Forderung unterstellt im- bzw. explizit zumindest vier wesentliche Auswirkungen einer erhöhten polizeilichen Präsenz, nämlich weniger Straften und höhere Aufklärungsquoten, schnelleres polizeiliches Eingreifen sowie eine Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung. Ein positiver Zusammenhang zwischen der Quantität der Polizei und der Anzahl der Straftaten lässt sich statistisch belegen.
Weniger Straftaten und höhere Aufklärungsquoten durch mehr Polizei!? In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 63. Jhrg., Heft 10/2009. Heidelberg, 562-565
Abstract: Der in der vorherigen Ausgabe der Zeitschrift Kriminalistik untersuchte Zusammenhang zwischen Polizeidichte und Anzahl der Straftaten sowie Aufklärungsquote wird erneut untersucht. Die in der Diskussion um die Innere Sicherheit oftmals reflexartig artikulierte Forderung nach einer quantitativen Aufstockung der Polizei, um dadurch u. a. weniger Straftaten zu erreichen und die Aufklärungsquote zu erhöhen, ist danach empirisch belegbar. Allerdings bedürfen die dazu genutzten Indikatoren weiterer Präzisierungen.
2010
Zeigen polizeiliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen Wirkung? Eine empirische Untersuchung anhand eines Fallbeispiels. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement - Polizei und Sicherheitstechnik, 55. Jhrg., Heft 1/2010. Lübeck, 2-4
Abstract: Ob repressive oder präventive Polizeiarbeit im Allgemeinen die theoretisch intendierte Wirkung in der Praxis tatsächlich zeigt, ist zwischen Theoretikern und Praktikern durchaus strittig. Skeptiker sehen hier eher keine bzw. nur marginale Einflussmöglichkeiten, während Optimisten solche uneingeschränkt bejahen. Der Aufsatz überprüft die intendierte Wirkung von Polizeikonzepten anhand von Polizeiarbeit anhand eines konkreten Praxisbeispiels aus der repressiven Verkehrsüberwachung. Im Jahre 2008 wurden in einer Kreispolizeibehörde des Landes NRW im Rahmen der landes-, bundes- und europaweiten sog. „Gurtkontrollen“ schwerpunktmäßige Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Ein, wenn auch nur geringer positiver Zusammenhang lässt sich statistisch belegen.
Innere Sicherheit und Polizeiorganisation in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 64. Jhrg., Heft 4/2010. Heidelberg, 225-234
Abstract: In dem Aufsatz wird untersucht, ob ein statistisch relevanter Zusammenhang zwischen der Organisation der deutschen Länderpolizeien als Sparten bzw. als Einheitspolizei und ihrer Leistungsfähigkeit besteht. Mit dem hier gewählten Untersuchungsdesign ist ein relevanter Zusammenhang zwischen der Polizeiorganisation in den Bundesländern und ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit faktisch nicht feststellbar. Insofern erscheint die andauernde intensive Diskussion im Spannungsfeld strikte Trennung von Schutz- und Kriminalpolizei vs. organisatorische Integration empirisch nicht gerechtfertigt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Sparten- oder Einheitspolizei nicht mit jeweils bestimmten Vor- oder Nachteilen, wie beispielsweise erforderliche funktionale Spezialisierung vs. „Aufgaben-Taylorismus“, verbunden ist.
Die Netzwerkanalyse als Führungsinstrument. In: POLIZEI-heute. Führung-Technik-Ausbildung-Recht, 39. Jhrg., Heft 3/2010. Stuttgart, 93-101
Abstract: Als Polizeibeamte haben wir uns sicherlich alle, unabhängig davon, ob wir in Führungsfunktionen tätig sind oder auch nicht, schon mal die Frage gestellt, wie es kommt, dass beispielsweise die eine Gruppe (Dienstgruppe, Einsatztrupp, usw.) vollkommen unproblematisch ist und durchweg überzeugende Leistungen erbringt, während dies bei anderen nicht der Fall ist. Bei der Ursachenanalyse wird dabei schnell auf schwierige Mitarbeiter oder die mangelnde Führungskompetenz der Vorgesetzten abgestellt. Andererseits müssen wir dann aber auch erleben, dass Mitarbeiter in der einen Gruppe „Problemfälle“ darstellen, während dieselben Mitarbeiter in einer anderen Gruppe vollkommen unproblematisch sind. Und wir erleben, dass Führungskräfte in der einen Gruppe durchweg überzeugt haben, während dieselben Führungskräfte in einer anderen Gruppe „Schiffbruch“ erleiden. Bei unserer Ursachenforschung blicken wir zumeist auf Individuen und eher selten bis nie auf die unterschiedlichen systemisch-strukturellen Gegebenheiten in Gruppen. Gesucht wird daher in diesem Aufsatz nach einem Führungsinstrument, im Sinne eines theoretisch fundierten und empirisch brauchbaren handwerklichen Hilfsmittels, das es uns ermöglicht, unabhängig von individuellen Personen, systemisch-strukturelle Ursachen in einer Gruppe zu identifizieren, um rechtzeitig durch geeignete Führungsmaßnahmen gegen steuern zu können. Hier könnte die sog. „Netzwerkanalyse“ wertvolle Hilfe leisten. Auf ihrer Grundlage ließe sich sicherlich ein solches Führungsinstrument erarbeiten. Dies kann in diesem Aufsatz allerdings nicht geleistet werden. Es wird vielmehr die grundsätzliche Brauchbarkeit dieses Ansatzes anhand eines praktischen Beispiels exemplifiziert.
Tätigkeitsvergleiche im Verkehrssektor als Leistungsindikator für den Wachdienst. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement - Polizei und Sicherheitstechnik, 55. Jhrg., Heft 4/2010. Lübeck, 141-142
Abstract: Eine in der polizeilichen Praxis gebräuchliche Form, um erbrachte Leistungen von Behörden, Dienststellen oder Organisationseinheiten (OE) im Allgemeinen miteinander zu vergleichen, ist die Erstellung sog. Rankinglisten. Dabei werden in unterschiedlichsten Formen und in nahezu allen Bereichen tabellarische Übersichten erstellt, aus denen die Tätigkeiten der zu untersuchenden OE über festgelegte Zeiträume hervor gehen und anhand möglichst einfacher Zahlen (Parameter) vergleichbar sind, so z.B. die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen, der Verfolgungsindex bei Trunkenheitsfahrten, die Anzahl der Präsenzstunden an Brennpunkten usw. Diese grundsätzliche Problematik wird anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis exemplarisch dargestellt. Es geht nicht darum, den hier untersuchten Indikator als solchen in Frage zu stellen, sondern vielmehr darum, potentielle und immer wieder vorkommende Fehlerquellen aufzuzeigen und diesbezüglich zu sensibilisieren. Das Beispiel hat also einen realen Hintergrund, ohne allerdings exakt einen konkreten Einzelfall wieder zu geben.
Konfliktlinien (Cleavages) in der Entstehung, der Ausdifferenzierung und der Zukunft von deutschen Polizeigewerkschaften. In: Dams, Carsten/Schneider, Andreas (Hrsg.): Polizei & Geschichte. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Geschichte und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 1/2010. Frankfurt, 48-61
Abstract: Während die sozialwissenschaftliche Forschung über Gewerkschaften im Allgemeinen als recht umfassend zu bezeichnen ist, spielen Polizeigewerkschaften als spezifischer Gewerkschaftstyp hier so gut wie keine Rolle. In diesem Aufsatz werden wesentliche Erkenntnisse über die Entstehung von Polizeigewerkschaften im Kaiserreich und der Weimarer Republik, ihre derzeitige Ausdifferenzierung in NRW bis hin zu einem Ausblick auf ihre mögliche Fortentwicklung in der nahen Zukunft aufgegriffen, um sie mit Hilfe der „Cleavages-Theorie“ zu systematisieren.
Kriminogene Effekte und Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 64. Jhrg., Heft 10/2010. Heidelberg, 576-579
Abstract: In Wissenschaft und Literatur werden die kriminogene Wirkungen von Geschlecht, Alter und Wohnort mehr oder weniger als unstreitig vorausgesetzt. In diesem Beitrag wird diese Grundannahme empirisch untersucht, um sie zu verifizieren bzw. zu falsifizieren. Dazu wird die Kriminalität in einem Landkreis in Nordrhein-Westfalen in Beziehung zu bestimmten statistischen Daten seiner Bevölkerung gesetzt. Die vermuteten Effekte lassen sich statistisch belegen.
2011
Polizeigewerkschaften in Deutschland. In: Möllers, Martin/Van Ooyen, Robert (Hrsg.): Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2010/2011, Erster Halbband. Frankfurt, 273-287
Abstract: Das Jahrbuch Öffentliche Sicherheit erscheint seit 10 Jahren. Es dürfte mittlerweile als "Standardwerk" zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der breiten Thematik der Öffentlichen Sicherheit anerkannt sein und einen wesentlichen transdisziplinären Beitrag zur Polizeiforschung leisten. Die beiden Halbbände beinhalten zahlreiche Aufsätze verschiedener Autoren zu der angegebenen Thematik. Mein Aufsatz fasst die wesentlichen Erkenntnisse meiner 2009 veröffentlichten Studie über Polizeigewerkschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW) am Beispiel der „Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen“ (GdP NW) zusammen (vgl. dazu oben).
Die Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizei DBT). In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 102. Jhrg., Heft 7/ 2011. Köln, 207-210
Abstract: Wenn es vor dem Hintergrund möglicher Anschlagsszenarien um die verstärkten Sicherungsmaßnahmen für den Deutschen Bundestag geht, ist in den Medien so gut wie nie von der originär zuständigen Polizei, der "Polizei beim Deutschen Bundestag" (Polizei DBT), die Rede. Selbst Polizeibeamte wissen wenig bis gar nichts über die Polizei DBT. Diese bedauerliche Wissenslücke soll mit diesem Kurzporträt geschlossen werden. Neben der Genese werden grundlegende Aussagen über die Organisation, das Personal sowie die örtliche und sachliche Zuständigkeit gemacht.
Die bundesdeutschen Polizeigewerkschaften - ein erster synoptischer Aufriss. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 102. Jhrg., Heft 9/ 2011. Köln, 266-271
Abstract: Der Aufsatz stellt die vier größten deutschen Polizeigewerkschaften (BDK, BGV, DPolG, GdP) anhand wichtiger Strukturierungsmerkmale (beispielsweise Gründungsdatum, Vorläuferorganisationen, Mitglieder, Ziele) synoptisch dar und gegenüber. Dieser erste grobe Aufriss soll als theoretischer Orientierungsrahmen für weitere empirische Forschungen dienen.
Vier praxistaugliche Verfahren zur Prognose polizeilicher Belastungen. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement - Polizei und Sicherheitstechnik, 56. Jhrg., Heft 6/2011. Lübeck, 268-271
Abstract: In dem Aufsatz werden vier Prognoseverfahren vorgestellt, die Rückschlüsse von bekannte auf unbekannte Daten ermöglichen. So können wir beispielsweise anhand der Einsatzbelastung der vergangenen Jahre auf die zu erwartende Einsatzbelastung im kommenden Jahr schließen. Drei dieser Verfahren (Arithmetisches Mittel, Median, Exponentielle Glättung) ermöglichen den Längsvergleich in einem Bereich und ein Verfahren (lineare Regression) ermöglicht den Quervergleich zwischen mehreren Bereichen. Die jeweiligen Berechnungen sind so gewählt, dass sie mittels der im Excel-Programm generierten Formeln auch für statistische Laien problemlos berechenbar sind.
2012
Der Polizeizeibeirat in Nordrhein-Westfalen (NRW) - eine institutionelle Skizze. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 103. Jhrg., Heft 3/ 2012. Köln, 79-84
Abstract: In dem Aufsatz werden die Polizeibeiräte in NRW in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen der staatlichen Polizeiverwaltung und der Selbstverwaltung der Kreise und der kreisfreien Städte sowie der Bevölkerung vorgestellt. Neben einem Überblick zur dünnen Quellen-/Literaturlage wird ihre Historie von den Polizeiausschüssen bis zu den heutigen Beiräten nachgezeichnet und es erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme ihrer Ausgestaltung. Die Polizeibeiräte fungieren als Organ der jeweiligen Polizeibehörden, wobei sich in der Praxis durchaus Mängele erkennen lassen. Ein Organ bürgerschaftlicher Kontrolle der Polizei sind sie dabei mit Sicherheit nicht.
Alarmierend hohe Krankenstände in der Polizei. Eine Problemskizze. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 66. Jhrg., Heft 05/2012. Heidelberg, 303-307
Abstract: Seit einigen Jahren werden zunehmend die "alarmierend hohen Krankenstände" in der Polizei thematisiert. Dabei herrscht i.d.R. Einigkeit dahin gehend, dass diese die Organisation extrem belasten. Über ihre Ursachen bestehen zahlreiche Mutmaßungen, aber nur wenige empirisch gesicherte Erkenntnisse. In dem Aufsatz werden in aller Kürze vier gängige Theorien zu den Ursachen benannt, einige Gesundheitskonzepte in den deutschen Polizeien vorgestellt sowie eigene empirische Erkenntnisse zu der Thematik dargestellt. Es folgt ein Plädoyer für die Durchführung anonymer Befragungen, um die notwendigen gesicherten Erkennntisse über die Ursachen zu erlangen, sowie die Skizzierung einer individuellen und standardisierten Bearbeitung von Problemfällen.
2013
Alarmierend hohe Krankenstände in der Polizei. Eine Problemskizze Teil 2. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 67. Jhrg., Heft 05/2013. Heidelberg, 334-335
Abstract: Der Aufsatz knüpft an die in Heft 5/2012 der gleichen Zeitschrift veröffentlichte Arbeit über die Ursachen der „hohen Krankenstände“ an. Er referiert die wesentlichen Erkenntnisse einer mittlerweile in einer Polizeibehörde durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Krankenstand im Allgemeinen von einem komplexen noch wenig bekannten, ca. 25 %, und überwiegend noch unbekannten, ca. 75 %, Ursachenbündel beeinflusst wird. Die in der Befragung genannten Einflussfaktoren sind: die körperliche Beanspruchung durch die Tätigkeit, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, das Qualifikationspotential der ausgeübten Tätigkeit, das individuelle Gesundheitsverhalten, das Betriebsklima, die Ganzheitlichkeit der Aufgaben sowie die Identifikation mit der Dienststelle. Tatsächliche oder empfundene Defizite in diesen Bereichen führen zu erhöhten krankheitsbedingten Fehlzeiten. Die Erhellung der noch unbekannten Einflussfaktoren bedarf weiterer Analysen, die noch zu leisten sind.
Gewerkschaftshistorie: Die „Hauptabteilung Polizei“ (HAPOL) in der Gewerkschaft „Öffentliche Dienste , Transport und Verkehr“ (ÖTV) 1949-1978. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 104. Jhrg., Heft 9/2013. Köln, 264-267
Abstract: Dieser Aufsatz befasst sich mit einer der ersten neugegründeten Polizeigewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland, der Hauptabteilung Polizei (HAPOL) in der Gewerkschaft ÖTV. Wenn dieser Polizeigewerkschaft auch nur eine relativ kurzer Lebensdauer von 1949 bis 1978 beschieden war, so spielt sie doch eine wichtige Rolle beim demokratischen Wiederaufbau im Gewerkschaftswesen der Polizei in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Obwohl in ihren Grundausrichtungen kaum Unterschiede bestehen, steht sie in heftigstem Konflikt zur Gewerkschaft der Polizei. In ihren Mitgliederzahlen anfangs noch auf Augenhöhe, verliert die HAPOL nach und nach viele ihrer Mitglieder, insbesondere an die GdP. Nach einer Phase der Annäherung in den siebziger Jahren, kommt es schließlich unter dem Dach des DGB zur Aussöhnung. Die HAPOL geht 1978 nicht im eigentlichen Sinne unter, sondern vielmehr in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf und lebt hier fort. Die GdP übernimmt danach die Organisation der Polizeibeamten im Bund und in den Ländern, während die ÖTV die Bediensteten der Geheimdienste und der Verfassungsschutzämter übernimmt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und sein Einfluss auf die bundesdeutsche Polizeipolitik. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 67. Jhrg., Heft 10/2013. Heidelberg, 628-631
Abstract: Der Einfluss, den das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen auf das Politikfeld Polizei ausübt, wurde bislang mit einer Ausnahme, in der die Interaktionen zwischen dem Gericht und dem Gesetzgeber anhand grundlegender Entscheidungen seit 1983 untersucht werden, nicht systematisch untersucht. Es gibt hierüber kaum empirische Erkenntnisse. Um die Fruchtbarkeit einer solchen Untersuchung zu demonstrieren, habe ich in diesem Aufsatz die über eine Datenbank zugänglichen Entscheidungen des Gerichtes von 1998 bis Mai 2012 einer ersten groben Auswertung unterzogen. Eine quantitative Analyse, auch mit allgemeinen Vergleichsdaten von 2001 bis 2011, zeigt, dass der Bereich Polizei eher selten betroffen ist. Der Anteil an den Entscheidungen liegt bei ca. 0.34 %. Wie bei den allgemeinen Entscheidungen finden wir auch im Polizeibereich überwiegend Verfassungsbeschwerden, die ebenso selten erfolgreich sind, und ganz wenige Verfassungsstreitverfahren. Bei den Normenkontrollverfahren überwiegen, anders als bei den allgemeinen Verfahren, die abstrakten Verfahren. Eine qualitative Analyse, anhand von vier konkreten Beispielen exemplifiziert, zeigt, dass sich die Entscheidungen zumeist auch mit in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Angelegenheiten, die Gewicht über den jeweiligen Einzelfall hinaus entfalten, befassen. Sie zeigen mehr oder weniger intensive polizeipolitischen Auswirkungen im Handeln, bei den Aufgaben, der Struktur oder dem Personal der Polizei. Oftmals geht es dabei um Grundsatzfragen: Inwieweit darf die Polizei durch ihr Handeln Grundrechte einschränken? Inwieweit werden die Grundrechte der Polizeibeamten selbst durch ihr besonderes Dienstverhältnis eingeschränkt? Inwieweit stehen polizeiliche Aufgaben der Landespolizei zu und inwieweit dürfen sie auf Bundespolizeien übertragen werden? Inwieweit dürfen polizeiliche Aufgaben auf andere Behörden übertragen werden? Dies alles sind Fragen, die weiteren und intensiveren Analysen bedürfen, zu denen ich mit diesem Aufsatz anregen wollte.
2014
Vom „Bundesgrenzschutzverband“ (bgv) zur „Deutschen Polizeigewerkschaft - Bundespolizeigewerkschaft“ (DPolG-BPolG). In: Vernetzte Kompetenz im Sicherheits-Management (Veko), https://www.veko-online.de/archiv-ausga ... chaft.html
Abstract: In diesem Aufsatz wird ausführlich eine deutsche Polizeigewerkschaft beleuchtet, die bislang in der sozialwissenschaftlichen Literatur keine Beachtung gefunden hat, die „DPolG Bundespolizeigewerkschaft“. Im Rahmen eines solchen Aufsatzes kann dabei naturgemäß auch nicht mehr als ein erster grober Aufriss geleistet werden. Dabei werden ihre Genese einschl. der ihrer Vorläuferorganisationen, die heutigen Strukturen, Funktionen, Strategien, ihre aktuelle Gewerkschaftsmacht und die bestehenden Konfliktlinien dargestellt. Fazit: Die DPolG-BPolG versteht sich als Polizeigewerkschaft für die Bundespolizei. Sie vertritt den Gedanken einer Einheitsgewerkschaft und ist am Berufsverbands- und Statusprinzip orientiert. Sie tritt für die Beibehaltung der staatlich-nationalen Bundespolizeien BKA und BuPol und die staatlich-föderalen Landespolizeien ein. Die DPolG-BPolG organisiert alle Dienstgrade sowie alle Polizeibeschäftigten der Bundespolizei, die sie als Schutzpolizei des Bundes versteht. Sie ist national als Zentralverband organisiert und gehört der DPolG als Dachorganisation und dem DBB als Spitzenorganisation an. Daneben ist sie auch international in die EPU und die Eurofedop eingebunden. Sie pflegt grundsätzlich ein kooperatives Verhältnis zu den politischen Entscheidungsträgern.
2016
Die "Personalsituation" in der nordrhein-westfälischen Polizei. In: Lorei, Clemens (Hrsg.): Polizei & Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 03/2016. Frankfurt, 47-61
Abstract: Seit Jahresbeginn ist der Personalmangel in der Polizei ein beherrschendes Thema in den Medien. In diesem Aufsatz wird anhand von Fakten aufgezeigt, dass dieser Personalmangel nur ein Teil des Problems ist. Nicht er alleine, sondern die gesamte Personalsituation, beispielsweise Lebensalter, Mehrdienst, Krankenstand, Teilzeitbeschäftigungen und Motivation ist problematisch. Ohne Gegensteuern wird die Situation zwischen 2018 bis 2025 ihren Höhepunkt erreichen. Bislang erfolgte Korrekturen in einzelnen Bereichen zeigen keinen durchschlagenden Erfolg. Es bedarf daher eines Ansatzes, der die gesamte Personalsituation ins Auge fasst. Für die dazu notwendige empirische Analyse liegen allerdings kaum valide Daten vor.
Ruhestörungen zwischen originär ordnungsbehördlicher und subsidiär polizeilicher Zuständigkeit. In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 47. Jhrg., Heft 5/2016. Wiesbaden, 3-5
Abstract: Seit Jahren wird darüber diskutiert, inwieweit die Polizei von sachfremden Aufgaben entlastet werden kann, um sich besser auf ihre eigentlichen Kernaufgaben der Kriminalitäts- und der Verkehrsunfallbekämpfung sowie der Einsatzbearbeitung konzentrieren zu können. Bei den in Rede stehenden Entlastungen geht es u.a. um solche Aufgaben, die die Polizei für die eigentlich originär zuständigen Behörden wahrnimmt. Dazu zählt insbesondere die Abarbeitung von Ruhestörungen. Wie schwierig sich jedoch eine solche „Übertragung“ auf die zuständigen Behörden in der Praxis gestaltet, zeichnet dieser Aufsatz anhand von zehn „Standardargumenten“ nach, mit denen die betroffenen Kommunen dagegen argumentieren. Letztlich können diese Argumente jedoch nicht wirklich überzeugen, so dass es nach nunmehr fast siebzig Jahren an der Zeit wäre, die alten Traditionen über Bord zu werfen und der bestehenden Rechtslage zu folgen. Dass dies in der Praxis nur schrittweise erfolgen kann, dürfte einleuchtend sein.
2017
Objektivität und Quotierung: ein empirischer Blick auf das Beurteilungsverfahren der Polizei in NRW. In: Polizei &Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 01/2017. Frankfurt, 2-15
Abstract: Einerseits sind Beurteilungen das wichtigste Instrument der Personalführung, andererseits herrscht diesbezüglich aber die größte Unzufriedenheit in der Mitarbeiterschaft. Obwohl sie hinsichtlich Ausgestaltung und Anwendung sowohl theoretisch als auch praktisch heftig umstritten sind, gibt es kaum diesbezügliche empirische Untersuchungen. In diesem Aufsatz wird daher auf der Grundlage einer Befragung von Erstbeurteilern eine statistische Analyse zur Beantwortung zweier Fragen durchgeführt: 1. Kann eine objektive Bewertung der zu Beurteilenden trotz Quotierung erreicht werden? Die Quotierung erschwert zwar die Urteilsfindung, ist jedoch notwendig, da sie erst eine gerechte Einordnung in die Vergleichsgruppe ermöglicht. 2. Werden zu Beurteilende von ihren Erstbeurteilern besser beurteilt als von den anderen Beurteilern? Dies ist eindeutig nicht der Fall! Obwohl sich die Untersuchung nur mit den Bedingungen im Lande NRW auseinander setzt, so liefert sie doch auch grundlegende Erkenntnisse für alle Bundesländer und den Bund. Auf Grundlage der empirischen Analyse wird ein Optimierungsvorschlag für die Durchführung der vorgeschriebenen Beurteilergespräche vorgestellt.
Die Personalsituation in der Polizei zwischen Mythen und Fakten. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 71. Jhrg., Heft 3/2017. Heidelberg, 183-187
Abstract: Die Personalsituation in den deutschen Polizeien der Länder und des Bundes ist seit Jahren eines der Themen unter Fachleuten, Politikern und in der Öffentlichkeit. Mit den Silvestervorfällen in Köln ist sie das alles beherrschende Hauptthema geworden. Dabei ist die Diskussion jedoch überwiegend durch Mythen und selten durch Fakten geprägt. In diesem Aufsatz werden fünf „Personal-Mythen“, - Die Personalstärke ist das eigentliche Problem der Personalsituation!; - Die „objektive Sicherheitslage“ und nicht die „Haushaltslage“ ist der entscheidende Maßstab für Investitionen in die Personalsituation!; - Für unleugbare Probleme der Personalsituation ist der jeweilige „politische Gegner“ verantwortlich!; - Die unleugbare Entwicklung der Personalsituation war für die verantwortlichen Politiker nicht vorhersehbar!; - Elementare Änderungen an der Personalsituation sind zielführender als eine Revision der Gesamtsituation!, mit empirischen „Personal-Fakten“ konfrontiert und die Mythen als solche entlarvt.
Polizeiliche Anordnung einer Blutprobenentnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 108. Jhrg., Heft 3/2017. Köln, 91-96
Abstract: Die Gefahr, dass Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt werden, brachte der Beruf schon immer und bringt er auch weiterhin mit sich. Eine besondere Brisanz hat sich hier in den letzten Dekaden mit der Verbreitung ansteckender Krankheiten, wie beispielsweise AIDS, entwickelt. Nicht nur die Polizisten selbst, auch ihre Dienstherrn sind hier verständlicherweise sensibler geworden. Der Schutz der Beamten vor Leib- und Lebensgefahren durch die Übertragung ansteckender Krankheiten rückt damit verstärkt in den Fokus. Um die Gesundheitsgefahren zu verifizieren und zeitnah erforderliche medizinische Gegenmaßnahmen einzuleiten, stellt sich insbesondere die Frage, ob und wann die Entnahme einer Blutprobe beim Verursacher für eine sog. serologische Untersuchung zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für den Polizeibeamten zulässig ist. Der Aufsatz diskutiert die diesbezüglichen bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Er geht insbesondere der Frage nach, ob es einer spezialgesetzlichen Befugnis für die Anordnung bedarf, oder ob die Generalklauseln der Polizeigesetze ausreichen. Im Ergebnis wird der Gesetzgeber aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, eine polizeirechtliche Eingriffsermächtigung für die Entnahme von Blutproben bzw. für körperliche Untersuchungen zur Gefahrenabwehr als sog. Standardmaßnahme zu schaffen. Aufgrund der hohen Gesundheitsrisiken für die Beamten wird für eine Übergangszeit ein Rückgriff auf die polizeirechtliche Generalklausel als noch vertretbar erachtet.
„Behörden“-Hausrecht und sachliche Zuständigkeit der Polizei. In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 48. Jhrg., Heft 2/2017. Wiesbaden, 30-34
Abstract: In der polizeilichen Praxis wenden sich häufig andere Behörden an die Polizei und bitten um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Hausrechts. Diese Bitten werden oftmals undifferenziert als Amtshilfe-, Vollzugshilfe-, Gefahrenabwehr- oder ganz allgemein als Hilfeersuchen bezeichnet. Zumeist firmieren sie unter dem Begriff der „Vollzugshilfe“ zur Durchsetzung eines Hausverbots. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Deklarierung bzw. Bewertung des Sachverhaltes durch die ersuchende Behörde einer rechtlichen Einordnung durch die Polizei nicht bzw. nur eingeschränkt Stand hält. Dieser Aufsatz bietet einen komprimierten Überblick zu den Rechtsgrundlagen für die Ausübung des Hausrechts von Behörden sowie die alternativen sachlichen Zuständigkeiten und potentiellen Maßnahmen der Polizei. Für näher Interessierte werden die Ausführungen anhand von online eingestellten Beispielfällen exemplifiziert.
(Polizei)Dienst(un)fähigkeit. In: Die POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 108. Jhrg., Heft 6/2017. Köln, 181-185
Abstract: Durch die in den vergangenen Jahren stetig steigenden Fälle von „eingeschränkter Verwendungsfähigkeit“ bzw. von „Krankmeldungen“ stellt sich für den Dienstherrn vermehrt die Frage der individuellen Dienstfähigkeit dieser BeamtInnen. Der Aufsatz beleuchtet die diesbezügliche Rechtsprechung in Bezug auf PolizeibeamtInnen durch das OVG NRW und die Landesverwaltungsgerichte in den Jahren 2014 bis 2016. Das im Beamtenstatus- und Landesbeamtengesetz förmlich geregelte und gestufte Zurruhesetzungsverfahren gliedert sich dabei wie folgt: In einem ersten Schritt prüft der Dienstherr die spezifische Polizeidienstfähigkeit. Sofern diese nicht gegeben ist, kommen eine Weiterbeschäftigung bei eingeschränkter Verwendungsfähigkeit bzw. der Laufbahnwechsel in eine andere Verwaltung in Frage. Letztlich wird ggf. die allgemeine Dienstfähigkeit geprüft. Außerhalb dieses Verfahrens hat der Dienstherr die Möglichkeit der sog. „Verwendungsuntersuchung“. Hierbei handelt es sich um eine amts- oder vertrauensärztliche Untersuchung zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit. Insgesamt werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der BeamtInnen und des Dienstherrn sowie die formellen und materiellen Bedingungen der Verfahren dargestellt.
Die Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes: Aufenthalts-, Kontaktverbot und Aufenthaltsüberwachung. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 71. Jhrg., Heft 6/2017. Heidelberg, 390-392
Abstract: Im April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat dies zum Anlass genommen, um eine umfassende Novellierung vorzulegen, die in Kürze in Kraft treten wird. Mit dieser wird das BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus u.a. ermächtigt, eine sog. „Aufenthaltsvorgabe“ zu erlassen. Damit wird einem Gefährder untersagt, einen bestimmten Ort zu verlassen bzw. sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Es kann ein sog. „Kontaktverbot“ verhängen, in dem es dem Gefährder den Kontakt mit einer bestimmten Person oder einer bestimmten Gruppe untersagt. Und es erhält die Möglichkeit durch eine sog. „elektronische Aufenthaltsüberwachung“, allgemein auch als Fußfessel bezeichnet, den Aufenthaltsort eines Gefährders zu ermitteln bzw. ständig zu kennen. In dem Aufsatz werden die rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Maßnahmen sowie die mögliche Strafbarkeit bei Verstößen ausführlich dargestellt. Ob und in welchem Umfang sie tatsächlich ein effektives Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sein können, wird erst die Zeit zeigen.
§ 35 I Nr. 4 Polizeigesetz NRW (PolG): „Dauergewahrsam“ zur Durchsetzung einer Wohnungsverweisung oder eines Rückkehrverbotes. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 108. Jhrg., Heft 11/2017. Köln, 344-346
Abstract: Die polizeirechtliche Zulässigkeit einer sog. „Daueringewahrsamnahme“, also über die grundsätzliche 48-Stunden-Frist hinaus, zur Durchsetzung von Wohnungsverweisung/ Rückkehrverbot wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterschiedlich bewertet. Das Ministerium hält sie für zulässig. In der Literatur wird sie überwiegend abgelehnt. Der Autor diskutiert die jeweiligen Standpunkte und lehnt im Ergebnis eine solche Zulässigkeit ab. Er zeigt mit dem Sicherheitsarrest und der Ordnungshaft zwei potentielle Alternativen auf, die insgesamt jedoch unbefriedigende Lösungen für die polizeiliche Praxis bieten. Die bestehende Gesetzeslücke im Polizeigesetz des Landes sollte, wie in anderen Bundesländern bereits erfolgt, durch die Schaffung einer entsprechenden zeitlichen Ausdehnung der Ingewahrsamnahme geschlossen werden.
§ 82a LBG NRW: Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (§ 82a LBG NRW). In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 48. Jhrg., Heft 6/2017. Wiesbaden, 34-35
Abstract: Bislang mussten die Landesbeamten selbst ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber Dritten, ggf. mit Rechtsschutz des Landes, gerichtlich einklagen. Die Vollstreckung des dann erwirkten Titels scheiterte jedoch oftmals an der fehlenden Liquidität des Schädigers. Mit dem § 82a soll diese Gesetzeslücke, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, geschlossen werden. Der Gesetzgeber hat nunmehr eine Möglichkeit geschaffen, durch die der Dienstherr die Zahlung des Schmerzensgeldes übernehmen kann. Die Ansprüche des Beamten gehen damit auf den Dienstherrn über. Dies ist auch möglich, wenn der Beamte einen zivilrechtlichen Titel nur deshalb nicht erlangen kann, weil der Schädigende für den verursachten Schaden nicht verantwortlich und somit nicht ersatzpflichtig ist. Der Aufsatz stellt anhand der Landtagsdrucksachen die Neuregelung vor.
Neuerung im Strafgesetzbuch: § 244 Abs. 4 StGB - (Privat)Wohnungseinbruchdiebstahl. In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 48. Jhrg., Heft 6/2017. Wiesbaden, 13-14
Abstract: Seit Jahren ist die hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen eines der beherrschenden Themen im Bereich der Inneren Sicherheit. Für den Gesetzgeber ist der Wohnungseinbruch ein schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich. Neben finanziellen Auswirkungen führt er oftmals zu gravierenden psychischen Folgen bei den Betroffenen und stellt eine massive Schädigung des Sicherheitsgefühls dieser Menschen dar. Dem würde die bisherige Regelung im § 244 StGB „Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl“ nicht gerecht. Nunmehr wird der Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zum Verbrechenstatbestand erhoben und als neuer Absatz vier unter Strafe gestellt. Für die Neuregelung im § 244 StGB ist dadurch die Differenzierung zwischen einem Einbruch in eine Wohnung (sog. Wohnungseinbruchdiebstahl) und in eine Privatwohnung (sog. Privat-Wohnungseinbruchdiebstahl) entscheidend. Der Aufsatz stellt die Änderungen vor und bietet auf Grundlage der Bundestagsdrucksachen eine erste Definition für den Privat-Wohnungseinbruchdiebstahl.
Neuerungen im Strafgesetzbuch: § 315d – Verbotene Kraftfahrzeugrennen. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement, Technik und Ausstattung, 62. Jhrg., Heft 6/2017. Falkenstein, 22-24
Abstract: Illegale Autorennen im Straßenverkehr stehen seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Die bisherige Ahndung als Ordnungswidrigkeit und ggf. die Verhängung eines Fahrverbotes entfaltete allerdings keine Abschreckungswirkung. Nunmehr hat der Gesetzgeber reagiert: Neben der Strafbarkeit der Veranstaltung/Teilnahme, die an Stelle der bisherigen Ordnungswidrigkeit tritt, ist eine qualifizierte Bestrafung für Teilnehmer bei Gefährdung für Leib oder Leben bzw. von fremden Sachen mit bedeutendem Wert vorgesehen. Zudem ein Qualifikationstatbestand als Verbrechen bei Tod oder schwerer Gesundheitsschädigung eines Anderen oder eine Gesundheitsschädigung bei einer großen Zahl von Menschen. Der neue Tatbestand wird daneben als Regelbeispiel für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgenommen und es soll die Einziehung von Kraftfahrzeugen der Beteiligten ermöglicht werden. Die neue Vorschrift dürfte für die Polizei, insbesondere in Orten mit einer etablierten Raser-Szene, durchaus praktische Relevanz entfalten. In dem Aufsatz werden daher die gesetzlichen Neuerungen vorgestellt und die relevanten Tatbestandsmerkmale anhand der Bundestagsdrucksachen definiert.
Anhörungen von Polizeigewerkschaften im nordrhein-westfälischen Landtag von 1985 bis 2017. In: Polizei &Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 04/2017. Frankfurt, 32-48
Abstract: Wer in den Ausschüssen des Landtages zur polizeipolitischen Themen als „Sachverständiger“ angehört wird, kann zu Recht davon ausgehen, dass er über ein gehöriges Maß an Reputation in diesem Politikfeld verfügt. Es liegt demnach im ureigenen Interesse jeder Polizeigewerkschaft, dabei berücksichtigt zu werden. Einerseits sichert ihnen dies die Möglichkeit den eigenen Standpunkt öffentlichkeitswirksam in die parlamentarische Entscheidungsfindung einzubringen. Andererseits ermöglicht es der Politik, vor einer Entscheidung die Meinung der „Fachleute“ einzuholen, um so realitätsgerechte Entscheidungen zu fällen. In diesem Aufsatz wird anhand empirischer Daten den Fragen nachgegangen, wie sich diese Anhörungen von Polizeigewerkschaften im Zeitverlauf gestalten, welche Parlamentsausschüsse davon Gebrauch machen, zu welchen Themen und welchen Parlamentspapieren sie erfolgen, wer sie initiiert und welche Polizeigewerkschaften dabei angehört werden. Insgesamt kann in dieser quantitativen Analyse gezeigt werden, dass die Einbeziehung der Polizeigewerkschaften und damit auch ihre jeweilige Reputation deutliche empirische Unterschiede aufweist. Inwieweit sich diese dann auch auf die politischen Entscheidungen inhaltlich, also qualitativ auswirken, wird hier nicht näher untersucht.
Blick in die Geschichte der Polizei: Grün steht für Staat. In: GdP (Hrsg.): Deutsche Polizei. Fachzeitschrift und Organ der Gewerkschaft der Polizei, 55. Jhrg., Nr. 1. Hilden, LJ, 9
Abstract: In der aktuellen Diskussion um den Wechsel von grünen zu blauen Uniformen wird die deutsche Historie vollkommen ausgeblendet. Die grüne Uniform steht in Deutschland traditionell für eine staatliche und die blaue für eine kommunale Polizei. Der Verfasser plädiert für eine Rückbesinnung auf die deutsche Tradition.
Woher kommen wir? oder: 124 Jahre deutsche Polizeigewerkschaften. In: GdP Landesbezirk NRW (Hrsg.): Festschrift zum 29. ordentlichen Delegiertentag in Köln vom 25.-27. April 2006. Düsseldorf, 23-29
Abstract: In dem Gastbeitrag zum Delegiertentag wird ein knapper historischer Rückblick auf die Genese der deutschen Polizeigewerkschaften von 1840 bis 2006 gegeben.
2007
Das Beurteilungswesen in NRW zwischen theoretischem Anspruch und empirischer Wirklichkeit. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 98. Jhrg., Heft 1/Januar 2007. Köln, 6-14
Abstract: Beurteilungen gehören seit jeher zu den umstrittenen Instrumenten der Personalführung; insbesondere die Einführung neuer Systeme kann in der innerorganisatorischen Diskussion geradezu lähmende Wirkungen entfalten. Sind wertende Aussagen zuständiger Vorgesetzter über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung von Mitarbeitern/-innen -nicht selten ohne deren Beteiligung- an sich schon zwischenmenschlich problembehaftet, so weiten sich diese Probleme mit dem konkreten Anliegen einer Beurteilung, eine Auswahlentscheidung für die Besetzung eines angestrebten Dienstpostens, eines Beförderungsamtes oder die Zuerkennung einer Leistungsprämie oder -zulage zu begründen, häufig zu belastenden Konflikten aus, die die Organisation bis in die Behördenspitze und darüber hinaus die Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen. Der Verfasser des nachfolgenden Beitrages, selbst Dienststellenleiter, geht in seinem Aufsatz über das Beurteilungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen anhand der vorliegenden empirischen Erkenntnisse u.a. der Frage nach, ob das in den Beurteilungsrichtlinien manifestierte Leistungsprinzip in der praktischen Handhabung tatsächlich verwirklicht wird. Im Ergebnis konstatiert der Verfasser gravierende strukturelle Defizite im Beurteilungsverfahren des Landes.
Die „Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder“ (IMK) und der „Arbeitskreis Innere Sicherheit“ (AK II) – Eine erste deskriptive Bestandsaufnahme. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 98. Jhrg., Heft 7/Juli 2007. Köln, 195-201
Abstract: In diesem Aufsatz wird die sog. „Innenministerkonferenz“ und ihr „Arbeitskreis Innere Sicherheit“ einmal etwas intensiver beleuchtet. Zu beiden gibt es keine ausführlichen (wissenschaftlichen) Untersuchungen, obwohl sie entscheidenden Einfluss auf das Politikfeld der Innere Sicherheit in der Bundesrepublik ausüben. Dabei kann und soll im Rahmen des Aufsatzes auch nur eine erste, grobe deskriptive Bestandsaufnahme geleistet werden. Neben einer Einordnung der Thematik in die politologische Föderalismusforschung, werden die IMK selbst und ihren AK II näher beschrieben und es wird ein vorläufiges politologisches Fazit gezogen.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen. Ein Analysekonzept ihrer Organisationskultur. In: Lorei, Clemens (Hrsg.): Polizei & Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 03/2007. Frankfurt, 23-37
Abstract: Etwa seit 1990 ist auch in der Bundesrepublik die Beschäftigung mit der sog. „Verwaltungsmodernisierung“ ein bis heute aktuelles Thema auf der politischen Agenda. Von dieser Diskussion und den in Angriff genommenen Konzepten ist weder die öffentliche Verwaltung im Allgemeinen noch die Polizei im Besonderen ausgenommen geblieben. Im Bemühen um eine effektivere und effizientere Verwaltung hat man dabei insbesondere Modernisierungskonzepte auf der Basis des sog. New Public Management verfolgt. Wobei u.a. der Begriff der Organisationskultur (Leitbild, Corporate Identity, Unternehmenskultur, usw.) eine wesentliche Rolle spielt. Dass dieser Begriff in den Sozialwissenschaften eine viel ältere Tradition hat, wird dabei häufig übersehen. Ebenso wird der gravierende Unterschied zwischen einem sozialwissen-schaftlichen und einem managementorientierten Kulturverständnis zumeist völlig ausgeblendet. In diesem Aufsatz wird daher beispielhaft die (Organisations-)Kultur der Polizei in NRW aus soziologischer Perspektive in Augenschein genommen und ihr Stellenwert für diese Organisation dargestellt. Dabei wird ein mögliches Analysekonzept für diese spezifische Organisationskultur aus sozialwissenschaftlicher, in Abgrenzung zu einer managementorientierten Perspektive vorgestellt.
Innere Sicherheit, Polizeiorganisation und Politikverflechtung im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland. In: Lorei, Clemens (Hrsg.): Polizei & Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 04/2007. Frankfurt, 22-34
Abstract: Seit den Anschlägen vom 11.09.2001 rückt nicht nur in der Bundesrepublik u.a. die Frage nach einer problemadäquaten polizeilichen Organisation wieder in den Mittelpunkt der Diskussion um die Innere Sicherheit. In Anbetracht negativer historischer Erfahrungen mit zentral gelenkten Polizeiapparaten in Deutschland (z.B.: 3. Reich), plädieren die Einen für eine Beibehaltung bzw. Stärkung der föderalen Polizeiorganisation, während die Anderen in Anbetracht vollkommen neuer Sicherheitsrisiken (Stichworte Internationalisierung und Globalisierung) für eine verstärkte bzw. umfassende Unitarisierung votieren. Leider wird diese Diskussion zumeist auf der Grundlage persönlicher Gefühle/ Überzeugungen oder subjektiver Präferenzen ausschließlich als „Glaubensfrage“ geführt und selten als „Sachfrage“ auch von empirischen Fakten abhängig gemacht. Dieser Aufsatz soll einen kleinen Beitrag zur Versachlichung einer immens wichtigen Diskussion liefern, indem er der Frage nachgeht, wie leistungsfähig die Deutschen Polizeien im europäischen Vergleich überhaupt sind und wo sie tatsächlich auf einem Kontinuum zwischen föderaler und unitarischer Organisation zu verorten wären.
Das Direktionsmodell - Die Lösung aller organisatorischen Probleme innerhalb der Polizei? In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 98. Jhrg., Heft 12/Dezember 2007. Köln, 356-361
Abstract: Ein „Standardthema“ in der bundesweiten Diskussion über eine adäquate Polizeiorganisation ist seit Jahren die organisatorische Gestaltung auf Behördenebene, also unmittelbar vor Ort und im polizeilichen Alltag. In diesem Aufsatz werden einige kritische Anmerkungen über das sog. „Direktionsmodell“ oder auch „Konzernmodell“ als eine dieser möglichen Organisationsformen gemacht und diese Überlegungen anhand eigener Erfahrungen aus NRW exemplifiziert. Wobei diese Ausführungen trotz verschiedenster empirischer Modell-Typen prinzipiell auf alle Typen zutreffen. Derzeit erscheint gerade dieses Direktionsmodell von besonderem Interesse, da es von vielen als ein Art Allheil- oder Wundermittel der Qualitätssteigerung in der polizeilichen Arbeit angesehen wird. Der Autor macht keinen Hehl daraus, dass er diese „Euphorie“ ganz und gar nicht teilen kann. Das Thema wird s.E. ähnlich der vor Jahren geführten Diskussion um eine föderale vs. unitarische (zentrale) Polizeiorganisation in Deutschland oder der aktuellen Diskussion um eine Organisation als Sparten- vs. Integrative Polizei in den deutschen Bundesländern maßlos überschätzt.
2008
Modernisierung der Landesverwaltung: Eine Implementationsstudie am Beispiel der Polizei in Nordrhein-Westfalen (NRW), Dissertation FernUniversität Hagen, https://ub-deposit.fernuni-hagen.de/rec ... %20manfred
Abstract: In seiner Dissertation befasst sich der Herausgeber des Forums mit der Modernisierung der Landesverwaltung in NRW am konkreten Beispiel der Landespolizei. Diese spezifische Modernisierung, die unter der Überschrift "Steuerungs- und Führugnssystem der Polizei NRW (StFS)" firmiert, wird beschrieben, Implementationsprobleme werden aufgezeigt und erklärt sowie mit der Entwicklung in anderen Bundesländern verglichen. Insgesamt kommt der Verfasser zu dem Urteil, dass das StFS gravierende Mängel aufweist und sein Scheitern abzusehen ist.
Zielvorgabe „Qualifizierte Aufnahme und Bearbeitung von Verkehrsunfallfluchten mit Personenschäden“ - eine empirische Untersuchung. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 99. Jhrg., Heft 6/Juni 2008. Köln, 177-182
Abstract: Der Autor des Beitrages hat im Rahmen behördlicher Zielvorgaben eine empirische Untersuchung zum Deliktsfeld „Verkehrsunfallflucht mit Personenschaden“ durchgeführt, um anhand gewonnener Erkenntnisse eine Optimierung spezifischer Präventions- und Repressionsansätze entwickeln zu können. Wenn sich die Untersuchung auch auf die Ebene einer Polizeiinspektion beschränkt und damit die Frage der Repräsentativität aufwirft, bietet sie doch exemplarisch Hilfestellung für vergleichbare Führungs- und Steuerungsvorhaben.
Zeigt Polizeiarbeit Wirkung? - Untersuchung einer Einsatzkonzeption zur Bekämpfung von Tageswohnungseinbrüchen (TWE). In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 62. Jhrg., Heft 7/August 2008. Heidelberg, 417-421
Abstract: In der Politikwissenschaft findet man eine Vielzahl an Untersuchungen, die sich mit sog. "Matter-Fragen" befassen. Bezogen auf die Polizei kann eine derartige Matter-Frage wie folgt lauten: "Does Policing matter?" Hiermit wäre dann gemeint, ob eine bestimmte Art von Polizeiarbeit (z. B. repressive oder präventive) in einem bestimmten Handlungsfeld überhaupt Wirkung zeigt und ob diese Wirkung auch der Intention der Handelnden entspricht. Gerade in der praktischen Polizeiarbeit spielen derartige Matter- oder Wirkungs-Fragen eine vielleicht noch wichtigere Rolle als in der theoretischen Debatte. So sind jeden Tag Entscheidungen darüber zu treffen, wie die Polizei in den Handlungsfeldern Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehr und Kriminalität1 nicht nur reagiert sondern im Idealfall selber agiert. Untersucht werden polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen. Diese Wohnungseinbrüche spielen in den letzten Jahren eine zunehmende Rolle für die Polizei. Sie stellen einerseits ein quantitativ beachtliches Problem für die objektive Kriminalitätslage dar. Und sie beeinflussen andererseits nicht unerheblich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Daher haben viele Behörden durch gezielte Bekämpfungsstrategien/-konzepte reagiert. Diese reichen von Änderungen in den Bearbeitungsabläufen (z. B. spezielle Ermittlungsgruppen) bis hin zu kräfteintensiven Bekämpfungsmaßnahmen (z. B. Schwerpunkteinsätze). Vorgestellt werden Ergebnisse einer statistischen Wirkungsanalyse in Bezug auf eine dieser vielen Möglichkeiten auf der Grundlage von konkreten Daten in einer Kreispolizeibehörde. Die Erreichung des angestrebten Zieles der "Fallzahlen-Reduzierung" lässt sich statistisch nicht belegen.
Hohe Ausländerkriminalität - Tatsache oder doch eher Vorurteil?. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 62. Jhrg., Heft 10/2008. Heidelberg, 559-562
Abstract: Die öffentliche Diskussion um die sog. "Ausländerkriminalität" spielt in der Bundesrepublik seit Jahren eine andauernde und nicht unerhebliche Rolle. Kriminalitätsängste nehmen in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert ein, sind Inhalt von kontroversen politischen und wissenschaftlichen Diskussionen sowie ausführlicher Berichterstattung in den Medien. Der Autor versucht, anhand konkreter Zahlen zu exemplifizieren, ob die Anzahl der Tatverdächtigen Ausländer in der PKS wirklich überproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil ist. Ob es sich also um eine Tatsache oder doch eher um ein Vorurteil handelt. Insgesamt wird mit statistischen Hilfsmitteln die Vorurteil-These bestätigt.
Belastungsbezogene Kräfteverteilung im Wachdienst. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 99. Jhrg., Heft 12/Dezember 2008. Köln, 355-359
Abstract: Der Aufsatz geht der Frage nach, wie viele Polizeikräfte im Lande erforderlich sind und wie die Kräftezuteilung für den WWD auf Landesebene zu gestalten wäre. Diese Entscheidung hängt nämlich nicht unbedingt von der Sicherheitslage, sondern insbesondere von der Haushaltslage und politischen Überlegungen ab, auf die die Polizei wenig Einfluss hat. Umfang und Schlüsselung der Planstellen für die Polizei ergeben sich aus dem jeweiligen Haushaltsplan. Die Verteilung auf die Behörden erfolgt nach der sog. Belastungsbezogenen Kräfteverteilung für Kreispolizeibehörden (BKV). Die Planstellen für den WWD werden hierbei neben der Zuteilung sog. Sockelstellen für bestimmte Funktionen anhand der Mittelwerte der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallzahlen der letzten fünf Jahre berechnet. Die grundsätzliche Problematik eines solchen Ansatzes wird aus Sicht einer fiktiven Polizeibehörde exemplifiziert.
2009
Weniger Straftaten durch mehr Polizei!? In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 63. Jhrg., Heft 2/2009. Heidelberg, 67-70
Abstract: Nach schwerwiegenden Kriminalfällen sind in der öffentlichen Thematisierung die reflexartig artikulierten und wohlbekannten Standardforderungen von Politikern, Journalisten usw. nach neuen Gesetzen, härteren Strafen und mehr Polizei zu hören. Insbesondere der Ruf nach mehr Polizei und damit einer in erster Linie einher gehenden verstärkten Präsenz wird nicht nur in diesem Zusammenhang immer wieder laut, nach dem Motto: "Viel hilft viel!" Diese Forderung unterstellt im- bzw. explizit zumindest vier wesentliche Auswirkungen einer erhöhten polizeilichen Präsenz, nämlich weniger Straften und höhere Aufklärungsquoten, schnelleres polizeiliches Eingreifen sowie eine Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung. Ein positiver Zusammenhang zwischen der Quantität der Polizei und der Anzahl der Straftaten lässt sich statistisch belegen.
Weniger Straftaten und höhere Aufklärungsquoten durch mehr Polizei!? In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 63. Jhrg., Heft 10/2009. Heidelberg, 562-565
Abstract: Der in der vorherigen Ausgabe der Zeitschrift Kriminalistik untersuchte Zusammenhang zwischen Polizeidichte und Anzahl der Straftaten sowie Aufklärungsquote wird erneut untersucht. Die in der Diskussion um die Innere Sicherheit oftmals reflexartig artikulierte Forderung nach einer quantitativen Aufstockung der Polizei, um dadurch u. a. weniger Straftaten zu erreichen und die Aufklärungsquote zu erhöhen, ist danach empirisch belegbar. Allerdings bedürfen die dazu genutzten Indikatoren weiterer Präzisierungen.
2010
Zeigen polizeiliche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen Wirkung? Eine empirische Untersuchung anhand eines Fallbeispiels. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement - Polizei und Sicherheitstechnik, 55. Jhrg., Heft 1/2010. Lübeck, 2-4
Abstract: Ob repressive oder präventive Polizeiarbeit im Allgemeinen die theoretisch intendierte Wirkung in der Praxis tatsächlich zeigt, ist zwischen Theoretikern und Praktikern durchaus strittig. Skeptiker sehen hier eher keine bzw. nur marginale Einflussmöglichkeiten, während Optimisten solche uneingeschränkt bejahen. Der Aufsatz überprüft die intendierte Wirkung von Polizeikonzepten anhand von Polizeiarbeit anhand eines konkreten Praxisbeispiels aus der repressiven Verkehrsüberwachung. Im Jahre 2008 wurden in einer Kreispolizeibehörde des Landes NRW im Rahmen der landes-, bundes- und europaweiten sog. „Gurtkontrollen“ schwerpunktmäßige Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Ein, wenn auch nur geringer positiver Zusammenhang lässt sich statistisch belegen.
Innere Sicherheit und Polizeiorganisation in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 64. Jhrg., Heft 4/2010. Heidelberg, 225-234
Abstract: In dem Aufsatz wird untersucht, ob ein statistisch relevanter Zusammenhang zwischen der Organisation der deutschen Länderpolizeien als Sparten bzw. als Einheitspolizei und ihrer Leistungsfähigkeit besteht. Mit dem hier gewählten Untersuchungsdesign ist ein relevanter Zusammenhang zwischen der Polizeiorganisation in den Bundesländern und ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit faktisch nicht feststellbar. Insofern erscheint die andauernde intensive Diskussion im Spannungsfeld strikte Trennung von Schutz- und Kriminalpolizei vs. organisatorische Integration empirisch nicht gerechtfertigt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Sparten- oder Einheitspolizei nicht mit jeweils bestimmten Vor- oder Nachteilen, wie beispielsweise erforderliche funktionale Spezialisierung vs. „Aufgaben-Taylorismus“, verbunden ist.
Die Netzwerkanalyse als Führungsinstrument. In: POLIZEI-heute. Führung-Technik-Ausbildung-Recht, 39. Jhrg., Heft 3/2010. Stuttgart, 93-101
Abstract: Als Polizeibeamte haben wir uns sicherlich alle, unabhängig davon, ob wir in Führungsfunktionen tätig sind oder auch nicht, schon mal die Frage gestellt, wie es kommt, dass beispielsweise die eine Gruppe (Dienstgruppe, Einsatztrupp, usw.) vollkommen unproblematisch ist und durchweg überzeugende Leistungen erbringt, während dies bei anderen nicht der Fall ist. Bei der Ursachenanalyse wird dabei schnell auf schwierige Mitarbeiter oder die mangelnde Führungskompetenz der Vorgesetzten abgestellt. Andererseits müssen wir dann aber auch erleben, dass Mitarbeiter in der einen Gruppe „Problemfälle“ darstellen, während dieselben Mitarbeiter in einer anderen Gruppe vollkommen unproblematisch sind. Und wir erleben, dass Führungskräfte in der einen Gruppe durchweg überzeugt haben, während dieselben Führungskräfte in einer anderen Gruppe „Schiffbruch“ erleiden. Bei unserer Ursachenforschung blicken wir zumeist auf Individuen und eher selten bis nie auf die unterschiedlichen systemisch-strukturellen Gegebenheiten in Gruppen. Gesucht wird daher in diesem Aufsatz nach einem Führungsinstrument, im Sinne eines theoretisch fundierten und empirisch brauchbaren handwerklichen Hilfsmittels, das es uns ermöglicht, unabhängig von individuellen Personen, systemisch-strukturelle Ursachen in einer Gruppe zu identifizieren, um rechtzeitig durch geeignete Führungsmaßnahmen gegen steuern zu können. Hier könnte die sog. „Netzwerkanalyse“ wertvolle Hilfe leisten. Auf ihrer Grundlage ließe sich sicherlich ein solches Führungsinstrument erarbeiten. Dies kann in diesem Aufsatz allerdings nicht geleistet werden. Es wird vielmehr die grundsätzliche Brauchbarkeit dieses Ansatzes anhand eines praktischen Beispiels exemplifiziert.
Tätigkeitsvergleiche im Verkehrssektor als Leistungsindikator für den Wachdienst. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement - Polizei und Sicherheitstechnik, 55. Jhrg., Heft 4/2010. Lübeck, 141-142
Abstract: Eine in der polizeilichen Praxis gebräuchliche Form, um erbrachte Leistungen von Behörden, Dienststellen oder Organisationseinheiten (OE) im Allgemeinen miteinander zu vergleichen, ist die Erstellung sog. Rankinglisten. Dabei werden in unterschiedlichsten Formen und in nahezu allen Bereichen tabellarische Übersichten erstellt, aus denen die Tätigkeiten der zu untersuchenden OE über festgelegte Zeiträume hervor gehen und anhand möglichst einfacher Zahlen (Parameter) vergleichbar sind, so z.B. die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen, der Verfolgungsindex bei Trunkenheitsfahrten, die Anzahl der Präsenzstunden an Brennpunkten usw. Diese grundsätzliche Problematik wird anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis exemplarisch dargestellt. Es geht nicht darum, den hier untersuchten Indikator als solchen in Frage zu stellen, sondern vielmehr darum, potentielle und immer wieder vorkommende Fehlerquellen aufzuzeigen und diesbezüglich zu sensibilisieren. Das Beispiel hat also einen realen Hintergrund, ohne allerdings exakt einen konkreten Einzelfall wieder zu geben.
Konfliktlinien (Cleavages) in der Entstehung, der Ausdifferenzierung und der Zukunft von deutschen Polizeigewerkschaften. In: Dams, Carsten/Schneider, Andreas (Hrsg.): Polizei & Geschichte. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Geschichte und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 1/2010. Frankfurt, 48-61
Abstract: Während die sozialwissenschaftliche Forschung über Gewerkschaften im Allgemeinen als recht umfassend zu bezeichnen ist, spielen Polizeigewerkschaften als spezifischer Gewerkschaftstyp hier so gut wie keine Rolle. In diesem Aufsatz werden wesentliche Erkenntnisse über die Entstehung von Polizeigewerkschaften im Kaiserreich und der Weimarer Republik, ihre derzeitige Ausdifferenzierung in NRW bis hin zu einem Ausblick auf ihre mögliche Fortentwicklung in der nahen Zukunft aufgegriffen, um sie mit Hilfe der „Cleavages-Theorie“ zu systematisieren.
Kriminogene Effekte und Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 64. Jhrg., Heft 10/2010. Heidelberg, 576-579
Abstract: In Wissenschaft und Literatur werden die kriminogene Wirkungen von Geschlecht, Alter und Wohnort mehr oder weniger als unstreitig vorausgesetzt. In diesem Beitrag wird diese Grundannahme empirisch untersucht, um sie zu verifizieren bzw. zu falsifizieren. Dazu wird die Kriminalität in einem Landkreis in Nordrhein-Westfalen in Beziehung zu bestimmten statistischen Daten seiner Bevölkerung gesetzt. Die vermuteten Effekte lassen sich statistisch belegen.
2011
Polizeigewerkschaften in Deutschland. In: Möllers, Martin/Van Ooyen, Robert (Hrsg.): Jahrbuch Öffentliche Sicherheit 2010/2011, Erster Halbband. Frankfurt, 273-287
Abstract: Das Jahrbuch Öffentliche Sicherheit erscheint seit 10 Jahren. Es dürfte mittlerweile als "Standardwerk" zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der breiten Thematik der Öffentlichen Sicherheit anerkannt sein und einen wesentlichen transdisziplinären Beitrag zur Polizeiforschung leisten. Die beiden Halbbände beinhalten zahlreiche Aufsätze verschiedener Autoren zu der angegebenen Thematik. Mein Aufsatz fasst die wesentlichen Erkenntnisse meiner 2009 veröffentlichten Studie über Polizeigewerkschaften in Nordrhein-Westfalen (NRW) am Beispiel der „Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen“ (GdP NW) zusammen (vgl. dazu oben).
Die Polizei beim Deutschen Bundestag (Polizei DBT). In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 102. Jhrg., Heft 7/ 2011. Köln, 207-210
Abstract: Wenn es vor dem Hintergrund möglicher Anschlagsszenarien um die verstärkten Sicherungsmaßnahmen für den Deutschen Bundestag geht, ist in den Medien so gut wie nie von der originär zuständigen Polizei, der "Polizei beim Deutschen Bundestag" (Polizei DBT), die Rede. Selbst Polizeibeamte wissen wenig bis gar nichts über die Polizei DBT. Diese bedauerliche Wissenslücke soll mit diesem Kurzporträt geschlossen werden. Neben der Genese werden grundlegende Aussagen über die Organisation, das Personal sowie die örtliche und sachliche Zuständigkeit gemacht.
Die bundesdeutschen Polizeigewerkschaften - ein erster synoptischer Aufriss. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 102. Jhrg., Heft 9/ 2011. Köln, 266-271
Abstract: Der Aufsatz stellt die vier größten deutschen Polizeigewerkschaften (BDK, BGV, DPolG, GdP) anhand wichtiger Strukturierungsmerkmale (beispielsweise Gründungsdatum, Vorläuferorganisationen, Mitglieder, Ziele) synoptisch dar und gegenüber. Dieser erste grobe Aufriss soll als theoretischer Orientierungsrahmen für weitere empirische Forschungen dienen.
Vier praxistaugliche Verfahren zur Prognose polizeilicher Belastungen. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement - Polizei und Sicherheitstechnik, 56. Jhrg., Heft 6/2011. Lübeck, 268-271
Abstract: In dem Aufsatz werden vier Prognoseverfahren vorgestellt, die Rückschlüsse von bekannte auf unbekannte Daten ermöglichen. So können wir beispielsweise anhand der Einsatzbelastung der vergangenen Jahre auf die zu erwartende Einsatzbelastung im kommenden Jahr schließen. Drei dieser Verfahren (Arithmetisches Mittel, Median, Exponentielle Glättung) ermöglichen den Längsvergleich in einem Bereich und ein Verfahren (lineare Regression) ermöglicht den Quervergleich zwischen mehreren Bereichen. Die jeweiligen Berechnungen sind so gewählt, dass sie mittels der im Excel-Programm generierten Formeln auch für statistische Laien problemlos berechenbar sind.
2012
Der Polizeizeibeirat in Nordrhein-Westfalen (NRW) - eine institutionelle Skizze. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 103. Jhrg., Heft 3/ 2012. Köln, 79-84
Abstract: In dem Aufsatz werden die Polizeibeiräte in NRW in ihrer Funktion als Bindeglied zwischen der staatlichen Polizeiverwaltung und der Selbstverwaltung der Kreise und der kreisfreien Städte sowie der Bevölkerung vorgestellt. Neben einem Überblick zur dünnen Quellen-/Literaturlage wird ihre Historie von den Polizeiausschüssen bis zu den heutigen Beiräten nachgezeichnet und es erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme ihrer Ausgestaltung. Die Polizeibeiräte fungieren als Organ der jeweiligen Polizeibehörden, wobei sich in der Praxis durchaus Mängele erkennen lassen. Ein Organ bürgerschaftlicher Kontrolle der Polizei sind sie dabei mit Sicherheit nicht.
Alarmierend hohe Krankenstände in der Polizei. Eine Problemskizze. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 66. Jhrg., Heft 05/2012. Heidelberg, 303-307
Abstract: Seit einigen Jahren werden zunehmend die "alarmierend hohen Krankenstände" in der Polizei thematisiert. Dabei herrscht i.d.R. Einigkeit dahin gehend, dass diese die Organisation extrem belasten. Über ihre Ursachen bestehen zahlreiche Mutmaßungen, aber nur wenige empirisch gesicherte Erkenntnisse. In dem Aufsatz werden in aller Kürze vier gängige Theorien zu den Ursachen benannt, einige Gesundheitskonzepte in den deutschen Polizeien vorgestellt sowie eigene empirische Erkenntnisse zu der Thematik dargestellt. Es folgt ein Plädoyer für die Durchführung anonymer Befragungen, um die notwendigen gesicherten Erkennntisse über die Ursachen zu erlangen, sowie die Skizzierung einer individuellen und standardisierten Bearbeitung von Problemfällen.
2013
Alarmierend hohe Krankenstände in der Polizei. Eine Problemskizze Teil 2. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 67. Jhrg., Heft 05/2013. Heidelberg, 334-335
Abstract: Der Aufsatz knüpft an die in Heft 5/2012 der gleichen Zeitschrift veröffentlichte Arbeit über die Ursachen der „hohen Krankenstände“ an. Er referiert die wesentlichen Erkenntnisse einer mittlerweile in einer Polizeibehörde durchgeführten Mitarbeiterbefragung. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Krankenstand im Allgemeinen von einem komplexen noch wenig bekannten, ca. 25 %, und überwiegend noch unbekannten, ca. 75 %, Ursachenbündel beeinflusst wird. Die in der Befragung genannten Einflussfaktoren sind: die körperliche Beanspruchung durch die Tätigkeit, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, das Qualifikationspotential der ausgeübten Tätigkeit, das individuelle Gesundheitsverhalten, das Betriebsklima, die Ganzheitlichkeit der Aufgaben sowie die Identifikation mit der Dienststelle. Tatsächliche oder empfundene Defizite in diesen Bereichen führen zu erhöhten krankheitsbedingten Fehlzeiten. Die Erhellung der noch unbekannten Einflussfaktoren bedarf weiterer Analysen, die noch zu leisten sind.
Gewerkschaftshistorie: Die „Hauptabteilung Polizei“ (HAPOL) in der Gewerkschaft „Öffentliche Dienste , Transport und Verkehr“ (ÖTV) 1949-1978. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 104. Jhrg., Heft 9/2013. Köln, 264-267
Abstract: Dieser Aufsatz befasst sich mit einer der ersten neugegründeten Polizeigewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland, der Hauptabteilung Polizei (HAPOL) in der Gewerkschaft ÖTV. Wenn dieser Polizeigewerkschaft auch nur eine relativ kurzer Lebensdauer von 1949 bis 1978 beschieden war, so spielt sie doch eine wichtige Rolle beim demokratischen Wiederaufbau im Gewerkschaftswesen der Polizei in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Obwohl in ihren Grundausrichtungen kaum Unterschiede bestehen, steht sie in heftigstem Konflikt zur Gewerkschaft der Polizei. In ihren Mitgliederzahlen anfangs noch auf Augenhöhe, verliert die HAPOL nach und nach viele ihrer Mitglieder, insbesondere an die GdP. Nach einer Phase der Annäherung in den siebziger Jahren, kommt es schließlich unter dem Dach des DGB zur Aussöhnung. Die HAPOL geht 1978 nicht im eigentlichen Sinne unter, sondern vielmehr in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf und lebt hier fort. Die GdP übernimmt danach die Organisation der Polizeibeamten im Bund und in den Ländern, während die ÖTV die Bediensteten der Geheimdienste und der Verfassungsschutzämter übernimmt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und sein Einfluss auf die bundesdeutsche Polizeipolitik. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 67. Jhrg., Heft 10/2013. Heidelberg, 628-631
Abstract: Der Einfluss, den das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen auf das Politikfeld Polizei ausübt, wurde bislang mit einer Ausnahme, in der die Interaktionen zwischen dem Gericht und dem Gesetzgeber anhand grundlegender Entscheidungen seit 1983 untersucht werden, nicht systematisch untersucht. Es gibt hierüber kaum empirische Erkenntnisse. Um die Fruchtbarkeit einer solchen Untersuchung zu demonstrieren, habe ich in diesem Aufsatz die über eine Datenbank zugänglichen Entscheidungen des Gerichtes von 1998 bis Mai 2012 einer ersten groben Auswertung unterzogen. Eine quantitative Analyse, auch mit allgemeinen Vergleichsdaten von 2001 bis 2011, zeigt, dass der Bereich Polizei eher selten betroffen ist. Der Anteil an den Entscheidungen liegt bei ca. 0.34 %. Wie bei den allgemeinen Entscheidungen finden wir auch im Polizeibereich überwiegend Verfassungsbeschwerden, die ebenso selten erfolgreich sind, und ganz wenige Verfassungsstreitverfahren. Bei den Normenkontrollverfahren überwiegen, anders als bei den allgemeinen Verfahren, die abstrakten Verfahren. Eine qualitative Analyse, anhand von vier konkreten Beispielen exemplifiziert, zeigt, dass sich die Entscheidungen zumeist auch mit in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Angelegenheiten, die Gewicht über den jeweiligen Einzelfall hinaus entfalten, befassen. Sie zeigen mehr oder weniger intensive polizeipolitischen Auswirkungen im Handeln, bei den Aufgaben, der Struktur oder dem Personal der Polizei. Oftmals geht es dabei um Grundsatzfragen: Inwieweit darf die Polizei durch ihr Handeln Grundrechte einschränken? Inwieweit werden die Grundrechte der Polizeibeamten selbst durch ihr besonderes Dienstverhältnis eingeschränkt? Inwieweit stehen polizeiliche Aufgaben der Landespolizei zu und inwieweit dürfen sie auf Bundespolizeien übertragen werden? Inwieweit dürfen polizeiliche Aufgaben auf andere Behörden übertragen werden? Dies alles sind Fragen, die weiteren und intensiveren Analysen bedürfen, zu denen ich mit diesem Aufsatz anregen wollte.
2014
Vom „Bundesgrenzschutzverband“ (bgv) zur „Deutschen Polizeigewerkschaft - Bundespolizeigewerkschaft“ (DPolG-BPolG). In: Vernetzte Kompetenz im Sicherheits-Management (Veko), https://www.veko-online.de/archiv-ausga ... chaft.html
Abstract: In diesem Aufsatz wird ausführlich eine deutsche Polizeigewerkschaft beleuchtet, die bislang in der sozialwissenschaftlichen Literatur keine Beachtung gefunden hat, die „DPolG Bundespolizeigewerkschaft“. Im Rahmen eines solchen Aufsatzes kann dabei naturgemäß auch nicht mehr als ein erster grober Aufriss geleistet werden. Dabei werden ihre Genese einschl. der ihrer Vorläuferorganisationen, die heutigen Strukturen, Funktionen, Strategien, ihre aktuelle Gewerkschaftsmacht und die bestehenden Konfliktlinien dargestellt. Fazit: Die DPolG-BPolG versteht sich als Polizeigewerkschaft für die Bundespolizei. Sie vertritt den Gedanken einer Einheitsgewerkschaft und ist am Berufsverbands- und Statusprinzip orientiert. Sie tritt für die Beibehaltung der staatlich-nationalen Bundespolizeien BKA und BuPol und die staatlich-föderalen Landespolizeien ein. Die DPolG-BPolG organisiert alle Dienstgrade sowie alle Polizeibeschäftigten der Bundespolizei, die sie als Schutzpolizei des Bundes versteht. Sie ist national als Zentralverband organisiert und gehört der DPolG als Dachorganisation und dem DBB als Spitzenorganisation an. Daneben ist sie auch international in die EPU und die Eurofedop eingebunden. Sie pflegt grundsätzlich ein kooperatives Verhältnis zu den politischen Entscheidungsträgern.
2016
Die "Personalsituation" in der nordrhein-westfälischen Polizei. In: Lorei, Clemens (Hrsg.): Polizei & Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 03/2016. Frankfurt, 47-61
Abstract: Seit Jahresbeginn ist der Personalmangel in der Polizei ein beherrschendes Thema in den Medien. In diesem Aufsatz wird anhand von Fakten aufgezeigt, dass dieser Personalmangel nur ein Teil des Problems ist. Nicht er alleine, sondern die gesamte Personalsituation, beispielsweise Lebensalter, Mehrdienst, Krankenstand, Teilzeitbeschäftigungen und Motivation ist problematisch. Ohne Gegensteuern wird die Situation zwischen 2018 bis 2025 ihren Höhepunkt erreichen. Bislang erfolgte Korrekturen in einzelnen Bereichen zeigen keinen durchschlagenden Erfolg. Es bedarf daher eines Ansatzes, der die gesamte Personalsituation ins Auge fasst. Für die dazu notwendige empirische Analyse liegen allerdings kaum valide Daten vor.
Ruhestörungen zwischen originär ordnungsbehördlicher und subsidiär polizeilicher Zuständigkeit. In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 47. Jhrg., Heft 5/2016. Wiesbaden, 3-5
Abstract: Seit Jahren wird darüber diskutiert, inwieweit die Polizei von sachfremden Aufgaben entlastet werden kann, um sich besser auf ihre eigentlichen Kernaufgaben der Kriminalitäts- und der Verkehrsunfallbekämpfung sowie der Einsatzbearbeitung konzentrieren zu können. Bei den in Rede stehenden Entlastungen geht es u.a. um solche Aufgaben, die die Polizei für die eigentlich originär zuständigen Behörden wahrnimmt. Dazu zählt insbesondere die Abarbeitung von Ruhestörungen. Wie schwierig sich jedoch eine solche „Übertragung“ auf die zuständigen Behörden in der Praxis gestaltet, zeichnet dieser Aufsatz anhand von zehn „Standardargumenten“ nach, mit denen die betroffenen Kommunen dagegen argumentieren. Letztlich können diese Argumente jedoch nicht wirklich überzeugen, so dass es nach nunmehr fast siebzig Jahren an der Zeit wäre, die alten Traditionen über Bord zu werfen und der bestehenden Rechtslage zu folgen. Dass dies in der Praxis nur schrittweise erfolgen kann, dürfte einleuchtend sein.
2017
Objektivität und Quotierung: ein empirischer Blick auf das Beurteilungsverfahren der Polizei in NRW. In: Polizei &Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 01/2017. Frankfurt, 2-15
Abstract: Einerseits sind Beurteilungen das wichtigste Instrument der Personalführung, andererseits herrscht diesbezüglich aber die größte Unzufriedenheit in der Mitarbeiterschaft. Obwohl sie hinsichtlich Ausgestaltung und Anwendung sowohl theoretisch als auch praktisch heftig umstritten sind, gibt es kaum diesbezügliche empirische Untersuchungen. In diesem Aufsatz wird daher auf der Grundlage einer Befragung von Erstbeurteilern eine statistische Analyse zur Beantwortung zweier Fragen durchgeführt: 1. Kann eine objektive Bewertung der zu Beurteilenden trotz Quotierung erreicht werden? Die Quotierung erschwert zwar die Urteilsfindung, ist jedoch notwendig, da sie erst eine gerechte Einordnung in die Vergleichsgruppe ermöglicht. 2. Werden zu Beurteilende von ihren Erstbeurteilern besser beurteilt als von den anderen Beurteilern? Dies ist eindeutig nicht der Fall! Obwohl sich die Untersuchung nur mit den Bedingungen im Lande NRW auseinander setzt, so liefert sie doch auch grundlegende Erkenntnisse für alle Bundesländer und den Bund. Auf Grundlage der empirischen Analyse wird ein Optimierungsvorschlag für die Durchführung der vorgeschriebenen Beurteilergespräche vorgestellt.
Die Personalsituation in der Polizei zwischen Mythen und Fakten. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 71. Jhrg., Heft 3/2017. Heidelberg, 183-187
Abstract: Die Personalsituation in den deutschen Polizeien der Länder und des Bundes ist seit Jahren eines der Themen unter Fachleuten, Politikern und in der Öffentlichkeit. Mit den Silvestervorfällen in Köln ist sie das alles beherrschende Hauptthema geworden. Dabei ist die Diskussion jedoch überwiegend durch Mythen und selten durch Fakten geprägt. In diesem Aufsatz werden fünf „Personal-Mythen“, - Die Personalstärke ist das eigentliche Problem der Personalsituation!; - Die „objektive Sicherheitslage“ und nicht die „Haushaltslage“ ist der entscheidende Maßstab für Investitionen in die Personalsituation!; - Für unleugbare Probleme der Personalsituation ist der jeweilige „politische Gegner“ verantwortlich!; - Die unleugbare Entwicklung der Personalsituation war für die verantwortlichen Politiker nicht vorhersehbar!; - Elementare Änderungen an der Personalsituation sind zielführender als eine Revision der Gesamtsituation!, mit empirischen „Personal-Fakten“ konfrontiert und die Mythen als solche entlarvt.
Polizeiliche Anordnung einer Blutprobenentnahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 108. Jhrg., Heft 3/2017. Köln, 91-96
Abstract: Die Gefahr, dass Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt werden, brachte der Beruf schon immer und bringt er auch weiterhin mit sich. Eine besondere Brisanz hat sich hier in den letzten Dekaden mit der Verbreitung ansteckender Krankheiten, wie beispielsweise AIDS, entwickelt. Nicht nur die Polizisten selbst, auch ihre Dienstherrn sind hier verständlicherweise sensibler geworden. Der Schutz der Beamten vor Leib- und Lebensgefahren durch die Übertragung ansteckender Krankheiten rückt damit verstärkt in den Fokus. Um die Gesundheitsgefahren zu verifizieren und zeitnah erforderliche medizinische Gegenmaßnahmen einzuleiten, stellt sich insbesondere die Frage, ob und wann die Entnahme einer Blutprobe beim Verursacher für eine sog. serologische Untersuchung zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für den Polizeibeamten zulässig ist. Der Aufsatz diskutiert die diesbezüglichen bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Er geht insbesondere der Frage nach, ob es einer spezialgesetzlichen Befugnis für die Anordnung bedarf, oder ob die Generalklauseln der Polizeigesetze ausreichen. Im Ergebnis wird der Gesetzgeber aufgefordert, sofern noch nicht geschehen, eine polizeirechtliche Eingriffsermächtigung für die Entnahme von Blutproben bzw. für körperliche Untersuchungen zur Gefahrenabwehr als sog. Standardmaßnahme zu schaffen. Aufgrund der hohen Gesundheitsrisiken für die Beamten wird für eine Übergangszeit ein Rückgriff auf die polizeirechtliche Generalklausel als noch vertretbar erachtet.
„Behörden“-Hausrecht und sachliche Zuständigkeit der Polizei. In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 48. Jhrg., Heft 2/2017. Wiesbaden, 30-34
Abstract: In der polizeilichen Praxis wenden sich häufig andere Behörden an die Polizei und bitten um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Hausrechts. Diese Bitten werden oftmals undifferenziert als Amtshilfe-, Vollzugshilfe-, Gefahrenabwehr- oder ganz allgemein als Hilfeersuchen bezeichnet. Zumeist firmieren sie unter dem Begriff der „Vollzugshilfe“ zur Durchsetzung eines Hausverbots. Dabei zeigt sich immer wieder, dass die Deklarierung bzw. Bewertung des Sachverhaltes durch die ersuchende Behörde einer rechtlichen Einordnung durch die Polizei nicht bzw. nur eingeschränkt Stand hält. Dieser Aufsatz bietet einen komprimierten Überblick zu den Rechtsgrundlagen für die Ausübung des Hausrechts von Behörden sowie die alternativen sachlichen Zuständigkeiten und potentiellen Maßnahmen der Polizei. Für näher Interessierte werden die Ausführungen anhand von online eingestellten Beispielfällen exemplifiziert.
(Polizei)Dienst(un)fähigkeit. In: Die POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 108. Jhrg., Heft 6/2017. Köln, 181-185
Abstract: Durch die in den vergangenen Jahren stetig steigenden Fälle von „eingeschränkter Verwendungsfähigkeit“ bzw. von „Krankmeldungen“ stellt sich für den Dienstherrn vermehrt die Frage der individuellen Dienstfähigkeit dieser BeamtInnen. Der Aufsatz beleuchtet die diesbezügliche Rechtsprechung in Bezug auf PolizeibeamtInnen durch das OVG NRW und die Landesverwaltungsgerichte in den Jahren 2014 bis 2016. Das im Beamtenstatus- und Landesbeamtengesetz förmlich geregelte und gestufte Zurruhesetzungsverfahren gliedert sich dabei wie folgt: In einem ersten Schritt prüft der Dienstherr die spezifische Polizeidienstfähigkeit. Sofern diese nicht gegeben ist, kommen eine Weiterbeschäftigung bei eingeschränkter Verwendungsfähigkeit bzw. der Laufbahnwechsel in eine andere Verwaltung in Frage. Letztlich wird ggf. die allgemeine Dienstfähigkeit geprüft. Außerhalb dieses Verfahrens hat der Dienstherr die Möglichkeit der sog. „Verwendungsuntersuchung“. Hierbei handelt es sich um eine amts- oder vertrauensärztliche Untersuchung zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit. Insgesamt werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der BeamtInnen und des Dienstherrn sowie die formellen und materiellen Bedingungen der Verfahren dargestellt.
Die Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes: Aufenthalts-, Kontaktverbot und Aufenthaltsüberwachung. In: Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis, 71. Jhrg., Heft 6/2017. Heidelberg, 390-392
Abstract: Im April 2016 hat das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat dies zum Anlass genommen, um eine umfassende Novellierung vorzulegen, die in Kürze in Kraft treten wird. Mit dieser wird das BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus u.a. ermächtigt, eine sog. „Aufenthaltsvorgabe“ zu erlassen. Damit wird einem Gefährder untersagt, einen bestimmten Ort zu verlassen bzw. sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Es kann ein sog. „Kontaktverbot“ verhängen, in dem es dem Gefährder den Kontakt mit einer bestimmten Person oder einer bestimmten Gruppe untersagt. Und es erhält die Möglichkeit durch eine sog. „elektronische Aufenthaltsüberwachung“, allgemein auch als Fußfessel bezeichnet, den Aufenthaltsort eines Gefährders zu ermitteln bzw. ständig zu kennen. In dem Aufsatz werden die rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Maßnahmen sowie die mögliche Strafbarkeit bei Verstößen ausführlich dargestellt. Ob und in welchem Umfang sie tatsächlich ein effektives Mittel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sein können, wird erst die Zeit zeigen.
§ 35 I Nr. 4 Polizeigesetz NRW (PolG): „Dauergewahrsam“ zur Durchsetzung einer Wohnungsverweisung oder eines Rückkehrverbotes. In: DIE POLIZEI. Fachzeitschrift für die öffentliche Sicherheit mit Beiträgen aus der Deutschen Hochschule der Polizei, 108. Jhrg., Heft 11/2017. Köln, 344-346
Abstract: Die polizeirechtliche Zulässigkeit einer sog. „Daueringewahrsamnahme“, also über die grundsätzliche 48-Stunden-Frist hinaus, zur Durchsetzung von Wohnungsverweisung/ Rückkehrverbot wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterschiedlich bewertet. Das Ministerium hält sie für zulässig. In der Literatur wird sie überwiegend abgelehnt. Der Autor diskutiert die jeweiligen Standpunkte und lehnt im Ergebnis eine solche Zulässigkeit ab. Er zeigt mit dem Sicherheitsarrest und der Ordnungshaft zwei potentielle Alternativen auf, die insgesamt jedoch unbefriedigende Lösungen für die polizeiliche Praxis bieten. Die bestehende Gesetzeslücke im Polizeigesetz des Landes sollte, wie in anderen Bundesländern bereits erfolgt, durch die Schaffung einer entsprechenden zeitlichen Ausdehnung der Ingewahrsamnahme geschlossen werden.
§ 82a LBG NRW: Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (§ 82a LBG NRW). In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 48. Jhrg., Heft 6/2017. Wiesbaden, 34-35
Abstract: Bislang mussten die Landesbeamten selbst ihre Schmerzensgeldansprüche gegenüber Dritten, ggf. mit Rechtsschutz des Landes, gerichtlich einklagen. Die Vollstreckung des dann erwirkten Titels scheiterte jedoch oftmals an der fehlenden Liquidität des Schädigers. Mit dem § 82a soll diese Gesetzeslücke, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, geschlossen werden. Der Gesetzgeber hat nunmehr eine Möglichkeit geschaffen, durch die der Dienstherr die Zahlung des Schmerzensgeldes übernehmen kann. Die Ansprüche des Beamten gehen damit auf den Dienstherrn über. Dies ist auch möglich, wenn der Beamte einen zivilrechtlichen Titel nur deshalb nicht erlangen kann, weil der Schädigende für den verursachten Schaden nicht verantwortlich und somit nicht ersatzpflichtig ist. Der Aufsatz stellt anhand der Landtagsdrucksachen die Neuregelung vor.
Neuerung im Strafgesetzbuch: § 244 Abs. 4 StGB - (Privat)Wohnungseinbruchdiebstahl. In: Polizei Info Report. Unabhängige Fachzeitschrift für die Polizei, 48. Jhrg., Heft 6/2017. Wiesbaden, 13-14
Abstract: Seit Jahren ist die hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen eines der beherrschenden Themen im Bereich der Inneren Sicherheit. Für den Gesetzgeber ist der Wohnungseinbruch ein schwerwiegender Eingriff in den persönlichen Lebensbereich. Neben finanziellen Auswirkungen führt er oftmals zu gravierenden psychischen Folgen bei den Betroffenen und stellt eine massive Schädigung des Sicherheitsgefühls dieser Menschen dar. Dem würde die bisherige Regelung im § 244 StGB „Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl“ nicht gerecht. Nunmehr wird der Einbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung zum Verbrechenstatbestand erhoben und als neuer Absatz vier unter Strafe gestellt. Für die Neuregelung im § 244 StGB ist dadurch die Differenzierung zwischen einem Einbruch in eine Wohnung (sog. Wohnungseinbruchdiebstahl) und in eine Privatwohnung (sog. Privat-Wohnungseinbruchdiebstahl) entscheidend. Der Aufsatz stellt die Änderungen vor und bietet auf Grundlage der Bundestagsdrucksachen eine erste Definition für den Privat-Wohnungseinbruchdiebstahl.
Neuerungen im Strafgesetzbuch: § 315d – Verbotene Kraftfahrzeugrennen. In: Polizei Verkehr + Technik. Fachzeitschrift für Polizei- und Verkehrsmanagement, Technik und Ausstattung, 62. Jhrg., Heft 6/2017. Falkenstein, 22-24
Abstract: Illegale Autorennen im Straßenverkehr stehen seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit. Die bisherige Ahndung als Ordnungswidrigkeit und ggf. die Verhängung eines Fahrverbotes entfaltete allerdings keine Abschreckungswirkung. Nunmehr hat der Gesetzgeber reagiert: Neben der Strafbarkeit der Veranstaltung/Teilnahme, die an Stelle der bisherigen Ordnungswidrigkeit tritt, ist eine qualifizierte Bestrafung für Teilnehmer bei Gefährdung für Leib oder Leben bzw. von fremden Sachen mit bedeutendem Wert vorgesehen. Zudem ein Qualifikationstatbestand als Verbrechen bei Tod oder schwerer Gesundheitsschädigung eines Anderen oder eine Gesundheitsschädigung bei einer großen Zahl von Menschen. Der neue Tatbestand wird daneben als Regelbeispiel für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgenommen und es soll die Einziehung von Kraftfahrzeugen der Beteiligten ermöglicht werden. Die neue Vorschrift dürfte für die Polizei, insbesondere in Orten mit einer etablierten Raser-Szene, durchaus praktische Relevanz entfalten. In dem Aufsatz werden daher die gesetzlichen Neuerungen vorgestellt und die relevanten Tatbestandsmerkmale anhand der Bundestagsdrucksachen definiert.
Anhörungen von Polizeigewerkschaften im nordrhein-westfälischen Landtag von 1985 bis 2017. In: Polizei &Wissenschaft. Unabhängige interdisziplinäre Zeitschrift für Wissenschaft und Polizei, o. Jhrg., Ausgabe 04/2017. Frankfurt, 32-48
Abstract: Wer in den Ausschüssen des Landtages zur polizeipolitischen Themen als „Sachverständiger“ angehört wird, kann zu Recht davon ausgehen, dass er über ein gehöriges Maß an Reputation in diesem Politikfeld verfügt. Es liegt demnach im ureigenen Interesse jeder Polizeigewerkschaft, dabei berücksichtigt zu werden. Einerseits sichert ihnen dies die Möglichkeit den eigenen Standpunkt öffentlichkeitswirksam in die parlamentarische Entscheidungsfindung einzubringen. Andererseits ermöglicht es der Politik, vor einer Entscheidung die Meinung der „Fachleute“ einzuholen, um so realitätsgerechte Entscheidungen zu fällen. In diesem Aufsatz wird anhand empirischer Daten den Fragen nachgegangen, wie sich diese Anhörungen von Polizeigewerkschaften im Zeitverlauf gestalten, welche Parlamentsausschüsse davon Gebrauch machen, zu welchen Themen und welchen Parlamentspapieren sie erfolgen, wer sie initiiert und welche Polizeigewerkschaften dabei angehört werden. Insgesamt kann in dieser quantitativen Analyse gezeigt werden, dass die Einbeziehung der Polizeigewerkschaften und damit auch ihre jeweilige Reputation deutliche empirische Unterschiede aufweist. Inwieweit sich diese dann auch auf die politischen Entscheidungen inhaltlich, also qualitativ auswirken, wird hier nicht näher untersucht.